Provision (Courtage) vom Makler zurückfordern

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Wer eine Immobilie (Grundstück, Haus, Eigentumswohnung) gekauft hat, sollte die Widerrufsbelehrung des Maklers prüfen. Insbesondere wenn der Erwerb der Immobilie innerhalb der letzten 12 Monate und 14 Tage geschah. Gegebenenfalls könnte die Provision zurückgefordert werden. Das geht aus dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 01.12.2022 Az. I ZR 28/22 im Zusammenhang mit  einer bayerischen Sparkasse hervor.

Der BGH bezeichnet die Widerrufsbelehrung im Maklervertrag einer Tochtergesellschaft der bayerischen Sparkassen als widersprüchlich und damit insgesamt unklar. Dadurch kann die Beauftragung Maklers länger als 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen und das bereits gezahlte Geld zurückgefordert oder nicht geleistet werden - dabei kommt es nicht darauf an, ob die Immobilie bereits gekauft wurde. Das Urteil konnte auch außer halb von Bayern die ein oder andere Widerrufsbelehrung als fehlerhaft klassifizieren. Es kommt auf eine Prüfung des Einzelfalls an. außerhalb Bayerns Folgen haben könnte.

Doppelte Adressaten sind fehlerhaft

In der Regel vermitteln Tochtergesellschaften der Sparkassen die Immobilien.  In Bayern ist das insbesondere die Sparkassen-Immobilien-Vermittlungs-GmbH (Sparkassen-Immo). Gegen diese ist das Urteil des BGH ergangen. 

Im dem vom BGH entschiedenen Fall vorliegenden hatte sich Kunden der Sparkasse für eine Eigentumswohnung interessiert. Mittels E-Mail gab es ein Angebot (Exposé). Mit dem Exposé wurde auch eine Widerrufsbelehrung übermittelt. In dieser zwei mögliche Adressaten für den Fall des Widerrufs angegeben. Zum einen die örtliche Sparkasse als auch die Sparkassen-Immobilien-Vermittlungs-GmbH.

Dies wurde vom BGH beanstandet, denn durch die Angabe unterschiedlicher Adressaten erhalte der Verbraucher keine eindeutige und klare Information für die Ausübung des Widerrufs. Dadurch wird die Widerrufsbelehrung unwirksam.

Der Immobilienmakler muss den Kunden ordnungsgemäß informieren

Kommt der Maklervertrag außerhalb der Geschäftsräume zustande, hat der Kunde ein Widerrufsrecht und kann die Beauftragung des Maklers widerrufen.

Der Makler muss den Kunden über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß informieren. Bei einem Fehler hierbei verlängert sich die Widerrufsfrist von den gesetzlichen 14 Tagen auf zwölf Monate und 14 Tage. Unerheblich ist es dabei ob der Kunde die Immobilie zwischenzeitlich erworben hat und die Maklerprovision (Maklercourtage) bereits gezahlt wurde. Entweder kann die Zahlung erfolgreich unterbleiben oder der Makler muss sogar die bereits erhaltene Courtage zurückzahlen.

Provisionsvereinbarungen können in diesem Fall länger widerrufen werden

Dies dürfte nach dem aktuellen BGH-Urteil bei den bayerischen Sparkassen und eventuell auch den Sparkassen der anderen Bundesländern zu erwarten sein. Viele Provisionsvereinbarungen mit einer bayerischen Sparkasse über den Kauf oder Verkauf einer Immobilie, die in den vergangenen 12 Monaten und 14 Tagen abgeschlossen wurden, können ggfs. widerrufen werden. Gezahlte Provisionen wären zurückzuzahlen und noch nicht geleistete müssten nicht gezahlt werden. Der Vertrag müsste jedoch außerhalb der Geschäftsräume geschlossen worden sein. Z.B. durch E-Mail usw. 

Ob das Urteil auch auf die Sparkasse in ihrem Bundesland anzuwenden ist, muss im Einzelfall geprüft werden. 

Für Verbraucher gilt es prüfen zu lassen, ob das Urteil auf sie Anwendung findet. Nicht selten geht es um tausende Euros Provision/Courtage.

Direkt Kontakt aufnehmen

Wir als Rechtsanwälte in Bochum können Ihnen bei der Prüfung behilflich sein, ob auch Ihr Maklervertrag zu den betroffenen gehört. Häufig dürfte damit zu rechnen sein, dass die Sparkassen der geltend gemachten Forderung nicht nachkommen werden, sondern es auf eine rechtliche und gerichtliche Klärung ankommen lassen werden. In all diesen Fällen macht es Sinn, bereits von vornherein spezialisiert vertreten zu sein, um die richtigen Entscheidungen zum richtigen Zeitpunkt zu treffen.

Jeder Rechtsanwalt in unserer Kanzlei in Bochum steht Ihnen im Rahmen der Geltendmachung von Ansprüchen im Widerrufsfall - Maklercourtage zur Verfügung.

Zögern Sie daher nicht uns zu kontaktieren. 

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