Widerruf von Darlehensverträgen - Autokredite - aktuelle EuGH Entscheidung

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seiner Entscheidung vom 09.09.2021 

- Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20

die Rechte der Verbraucher bei der Finanzierung von Kraftfahrzeugen gestärkt. 

In den Verfahren gegen 

die Volkswagen Bank,

die Skoda Bank

und die BMW Bank

hat der EuGH festgehalten, dass die Banken die Verbraucher nur unzureichend im Sinne der geltenden Rechtslage informiert haben.

Dadurch stand den Kunden ein Widerrrufsrecht zu

Die Kunden haben auch von ihrem Widerrufsrecht durch die Ausübung des Widerrufs gebrauch gemacht. Da es sich um verbundende Kreditverträge handelt, führt der Widerruf der Kreditverträge/Darlehen auch dazu, dass der verbundene Kaufvertrag über das Auto als widerrufen gilt.

Der Kunde und Darlehensnehmer muss anschließend den Wagen zurückgeben, den Kredit ablösen und mit dem Abzug von Nutzungsvorteilen rechnen, erhält aber im Gegenzug alle von Ihm geleisteten Zahlungen zurück.

Die Banken haben u.a. in der Entscheidung des EuGH die Verzugszinsen nicht mit einem konkreten Zinssatz in Prozenten angegeben sondern nur auf den von der Zentralbank festgesetzten Basiszinssatz verwiesen. Diese Verweisung wurde als nicht ausreichend vom EuGH erachtet

Auch die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung bei der vorzeitigen Ablösung des Kredites muss für einen Durchschnittsverbraucher so angegeben werden, dass dieser den Betrag selbst errechnen kann. Auch daran hat es gemangelt.

Der stetige Einwand der Banken 

- Rechtsmissbrauch und 

- Verwirkung des Widerrufsrechts  

wurden vom EuGH nicht zugelassen. Die Banken als Kreditgeber können den Widerruf nicht ablehnen, wenn sie zwingend mitzuteilende Angaben im Kreditvertrag missen lassen und diese auch nicht nachträglich angegeben haben. AUf die Kenntnis des Kunden kommt es in diesem Fall nicht an.

Diese nicht ausreichenden Angaben wurden bei einer Vielzahl von Banken  im Rahmen des Abschlusses von Autofinanzierungen (Autokrediten) verwandt.

Vor diesem Hintergrund stehen wir, als Rechtsanwälte in Bochum, Ihnen bei der Prüfung zur Verfügung , ob auch Ihr Darlehensvertrag mit einer Bank oder Sparkasse von der vom EuGH abschließend entschiedenen Belehrung betroffen ist. 

In einem solchen Fall könnte es Ihr gutes Recht sein, den mit der Bank geschlossenen Darlehensvertrag zu widerrufen. Ein solcher Widerruf sollte jedoch sinnvollerweise vorab geprüft und besprochen werden. Insbesondere da aus der Erklärung des Widerrufs Rechtsfolgen resultieren, über die man sich vorher Gedanken machen sollte.

Wir als Rechtsanwälte in Bochum können Ihnen bei der Prüfung behilflich sein, ob auch Ihr Vertrag zu den betroffenen Verträgen gehört. Ferner kann ein Rechtsanwalt mit Ihnen die Folgen eines derartigen Widerrufs klären. Häufig dürfte auch damit zu rechnen sein, dass Banken und Sparkassen dem Widerruf nicht nachkommen werden, sondern es auf eine rechtliche oder auch gerichtliche Klärung ankommen lassen werden. In all diesen Fällen macht es Sinn, bereits von vornherein spezialisiert vertreten zu sein, um die richtigen Entscheidungen zum richtigen Zeitpunkt zu treffen.

Jeder Rechtsanwalt in unserer Kanzlei in Bochum steht Ihnen im Rahmen des Widerrufsrechts zur Verfügung.

Zögern Sie daher nicht uns zu kontaktieren.

Wir helfen Ihnen dabei Ihre abgeschlossenen Kreditverträge zu prüfen und ggf. anschließend Ihre Ansprüche mit Nachdruck durchzusetzen


Wir als Rechtsanwälte in Bochum freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 


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