Qual der Wahl: verschiedene Möglichkeiten für den Ehenamen

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Vor der Hochzeit müssen die künftigen Ehegatten an vieles denken, wie beispielsweise die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt, die Erstellung der Gästeliste, das Anfertigen der Hochzeitseinladungen sowie die Wahl des Ehenamens. Was ist bei Letzterem zu beachten?

Wann wird der Ehename festgelegt?

Bei der Anmeldung der Eheschließung auf dem zuständigen Standesamt wird der künftige Familienname (Ehename) des Paares erstmals festgesetzt. Im Rahmen der standesamtlichen Trauung wird dieser nochmals durch die Standesbeamtin bzw. den Standesbeamten erfragt. Sie bzw. er versichert sich, ob der ausgewählte Ehename noch gültig ist. 

Im Rahmen der Trauung wird der Ehebucheintrag auf dem Standesamt vom Brautpaar mit dem entsprechenden Ehenamen unterschrieben. Ab diesem Zeitpunkt ist er offiziell gültig. 

Möglichkeit 1: Das Paar bestimmt einen gemeinsamen Ehenamen

Grundsätzlich bestimmen gemäß § 1355 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Ehegatten ihren gemeinsamen Familiennamen. Dieser ergibt sich aus dem Nachnamen, der vor der Ehe geführt wird. 

Das Paar kann sowohl den Namen der Frau als auch den des Mannes wählen. Heißt beispielsweise der eine Ehegatte vor der Eheschließung Meyer und der andere Vogt, kann einer von beiden Namen als Familienname gewählt werden. Auch kann ein Ehepartner einen Doppelnamen annehmen.

Was bedeutet das für zukünftige Kinder? Der künftige Nachwuchs erhält bei der Geburt den entsprechenden Familiennamen. Entscheiden sich die Ehepartner für keinen gemeinsamen Ehenamen, muss der Geburtsname der Kinder bei der Geburt des ersten Kindes festgelegt werden. 

Möglichkeit 2: Der eigene Familienname wird behalten

Die Ehegatten müssen laut § 1355 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht zwangsläufig einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Folglich besteht der Name fort, der zum Zeitpunkt der Trauung galt – es bestehen zwei Familiennamen.

Möglichkeit 3: Es wird ein Doppelname gewählt

Es kann darüber hinaus ein Doppelname gewählt werden. Dieser wird aus dem gemeinsamen Ehenamen und dem Namen gebildet, der vor der Eheschließung geführt wurde. Jedoch kann nur von einem der beiden Partner der Doppelname geführt werden – das heißt von demjenigen, dessen Nachname nicht der Ehename ist. Der Geburtsname kann entweder vor den Ehenamen gestellt oder daran angefügt werden. 

Kinder, die aus der gemeinsamen Ehe hervorgehen, erhalten den erwählten Ehenamen als Geburtsnamen.

Ein sogenannter Dreifachname, der aus drei unterschiedlichen Namen besteht, ist nicht möglich. Ebenso wenig ist ein Doppelname erlaubt, der aus zwei gleichen Namen besteht, wie beispielsweise Brunner-Brunner.

Ist eine Änderung des Ehenamens nach der Hochzeit möglich?

Es besteht die Möglichkeit, nach der Eheschließung einen gemeinsamen Familiennamen zu wählen – hierfür ist eine öffentlich beglaubigte Erklärung notwendig. 

Der Ehename kann auch im Falle des Todes eines Ehegattens und nach einer Scheidung geändert werden. Es kann mittels einer Erklärung gegenüber dem zuständigen Standesamt entweder der Geburtsname oder der Name, der vor der Eheschließung geführt wurde, erneut angenommen werden. 


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