Rechte und Pflichten des Beschuldigten im Strafverfahren

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Als Beschuldigter in einem Strafverfahren haben Sie nur wenige Pflichten, jedoch zahlreiche Rechte. Das richtige Verhalten kann dabei den Ausgang des Verfahrens stark beeinflussen. Allein ist der Beschuldigte nur selten in der Lage, seine Situation und die richtige Vorgehensweise zutreffend einzuschätzen und seine Rechte effektiv wahrzunehmen. Hierfür rate ich dringend, einen Strafverteidiger zu kontaktieren und sich von diesem verteidigen oder zumindest beraten zu lassen.

Ihre Rechte als Beschuldiger im Strafverfahren

Als Beschuldigter haben Sie folgende Rechte: Recht auf rechtliches Gehör, Recht auf ordnungsgemäße Belehrung, Aussageverweigerungsrecht, Anspruch auf rechtsstaatliche Vernehmungsmethoden, Recht zur Stellung von Beweisanträgen, Recht auf einen Verteidiger Ihrer Wahl.

Ihre Pflichten als Beschuldiger im Strafverfahren

Als Beschuldigter haben Sie hingegen nur wenige Pflichten, nämlich die vollständige und korrekte Angabe Ihrer Personalien (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Familienstand, Beruf und Staatsangehörigkeit). Außerdem trifft Sie noch eine Anwesenheitspflicht in der gerichtlichen Hauptverhandlung, von der aber in manchen Fällen Ausnahmen zulässig sind. Außerdem müssen Sie erkennungsdienstliche Maßnahmen (z. B. Abnehmen von Fingerabdrücken und Anfertigung von Lichtbildern) dulden.

Sie sind nicht dazu verpflichtet, einer Ladung zu einer polizeilichen Vernehmung Folge zu leisten. Sie können einem solchen Termin – auch unentschuldigt – fernbleiben, ohne dass dies negative Konsequenzen für Sie hat.

Regel Nr. 1: Keine Angaben zur Sache ohne Akteneinsicht

Die goldene Regel im Strafverfahren lautet: Schweigen Sie! Jede Aussage, die Sie gegenüber den Strafverfolgungsbehörden machen, kann später entweder überhaupt nicht oder nur sehr schwer repariert werden. Erst nach Akteneinsicht und Rücksprache mit einem Strafverteidiger kann ggf. eine Einlassung zur Sache abgegeben werden.

Frühzeitige Verteidigung ist wichtig

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren sollten Sie sich bereits möglichst frühzeitig an einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt für Strafrecht) wenden. Dieser kann für Sie Akteneinsicht nehmen und anschließend die Beweislage verlässlich beurteilen. Anschließend entscheiden Sie gemeinsam, ob es sinnvoll ist, eine Einlassung zur Sache abzugeben oder weiterhin zu schweigen.

Gerne stehe ich Ihnen als Strafverteidiger in strafrechtlichen Belangen jeglicher Art zur Verfügung. Dank der modernen Kommunikationstechniken können auch größere Entfernungen problemlos überbrückt werden. Kontaktieren Sie mich einfach.


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