Rechtliche Aspekte bei der Unternehmensnachfolge

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Planen Sie eine Unternehmensnachfolge für Ihr Unternehmen bzw. den Unternehmensverkauf, ist dies ein komplexer Prozess mit vielen Aspekten. Ganz wichtig dabei: die konkrete rechtliche Gestaltung des Verkaufs und der Übergabe, damit Sie am Ende Ihr Ziel auch erreichen.

Haben Sie im Idealfall einen Interessenten/eine Interessentin für die Übernahme Ihres Unternehmens gefunden, sollten Sie bereits ermittelt haben,

• was Sie selbst erwarten,

• ob der Interessent für den Betrieb geeignet ist,

• wie sich die Interessenlage des Käufers/der Käuferin gestaltet.

Die einzelnen Schritte:

1. Vorgespräche

Üblicherweise beginnen die ernsthaften Verhandlungen mit einem "Letter of Intent" – dies ist eine konkrete Absichtserklärung, die zwar rechtlich gesehen üblicherweise keine Bindungswirkung entfalten soll (im Gegensatz zum sogenannten "harten" Letter of Intent), aber schon eine gewisse moralische Verpflichtung beinhaltet – und vor allem eine konkrete Zielsetzung enthält, wie z. B.

  • Zeitplan/Ablauf sowie Absichtserklärungen und erste Eckdaten.

Bereits enthalten oder parallel zu vereinbaren ist eine

  • rechtsverbindliche Verschwiegenheitsverpflichtung.

Bei der Verschwiegenheitsverpflichtung ist es sinnvoll, sich gegenseitig zu verpflichten und nicht nur einseitig den Interessenten. Das schafft Vertrauen – und natürlich hat auch ein Kaufinteressent/ eine Kaufinteressentin abzusichernde Informationen, die sonst nicht preisgegeben werden könnten.

2. Due Diligence/Bewertung

Als nächstes wird dann eine Due Diligence – die Prüfung des Unternehmens „auf Herz und Nieren“ erfolgen. Hierzu gehören:

  • Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
  • Prüfung steuerlicher Risiken
  • Vertragliche Bindungen
  • Haftungsrisiken
  • Marktposition
  • Produkte
  • Vertriebs-/Entwicklungsmöglichkeiten
  • Umweltrelevanz
  • usw.

Nur so kann der Kaufinteressent/ die Kaufinteressentin den Wert des Unternehmens beurteilen.

3. Kaufpreisverhandlung

Der Kaufpreis eines Unternehmens steht grundsätzlich nicht fest, auch wenn eine sachverständige Bewertung natürlich möglich ist. Die Verhandlungen richten sich hier nach den Interessen der Beteiligten – und nach den Gesetzen des Marktes. Oft liegt zwischen Wunsch und Wirklichkeit ein großer Abstand – das kann für beide Seiten gelten.

4. Vertragsgestaltung

Geht es dann zur Vertragsgestaltung selbst, muss in den Verhandlungen zunächst eine Festlegung der Grundlagen erfolgen, bevor es zur Klärung von Detailfragen geht. Hierbei ist oft nicht nur rechtliche, sondern auch steuerliche Beratung erforderlich.

Der Vertrag richtet sich in Umfang und Ausgestaltung unter anderem auch nach der Form des Unternehmensverkaufs. Hier unterscheidet man im Wesentlichen zwischen dem Asset Deal und dem Share Deal.

  • Beim Asset Deal kann zwar das Unternehmen im Ganzen verkauft werden, jedoch in Form der Veräußerung jedes einzelnen „Assets“, also aller Einzelteile. Das ist z. B. bei dem Verkauf eines Einzelunternehmens der Fall. Folge: hier entsteht die sogenannte Einzelrechtsnachfolge, d. h. jeder Vertrag muss nach dem Verkauf neu geschlossen oder gar neu ausgehandelt werden – ggf. sogar auch der Mietvertrag des Unternehmens.
  • Beim Share Deal werden Geschäftsanteile veräußert, bei einem Verkauf des Unternehmens im Ganzen die Gesamtheit aller Geschäftsanteile. Das ist z. B. bei einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH der Fall. Folge: es tritt Gesamtrechtsnachfolge ein – alle Verträge gehen über (Ausnahme: dies wurde durch vertragliche Regelung ausgeschlossen – sog. „Change of Control-Klausel“).

In der Regel ist die Vertragsgestaltung bei einer Unternehmensübergabe sehr komplex. Nutzen Sie daher bei der Vertragsgestaltung in jedem Falle das nötige Expertenwissen.

Ich berate Sie hierbei gern.


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