Rechtsanwalt für Nahrungsergänzungsmittel: Verkaufen Sie ein neuartiges Lebensmittel (Novel Food)?

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1. Wollen Sie ein neuartiges Lebensmittel vertreiben?

Unter einem neuartigen Lebensmittel („Novel Food“) versteht man Lebensmittel oder neuartige Lebensmittelzutaten, die vor dem Inkrafttreten der Novel-Food-Verordnung (15.05.1997) innerhalb der EU nicht in nennenswertem Umfang zum Verzehr in den Handel gebracht wurden. Trifft dies zu, muss für dieses Lebensmittel ein Zulassungsverfahren durchlaufen werden, um die gesundheitliche Unbedenklichkeit sicherzustellen.

Betroffen sind häufig bislang nicht in der EU verbreitete Lebensmittel aus anderen Kulturkreisen oder auch exotische Früchte sowie so genanntes „Designer Food“ wie z. B. Getränke mit Elektrolyten.

Der Bundesgerichtshof musste bereits über die Anwendung der Novel-Food-Verordnung entscheiden und hat einige Kriterien für die Beurteilung festgelegt:

2. Entscheidung des BGH

Der BGH hat mit Urteil vom 16.04.2015, Az.: I ZR 27/14, entschieden, dass es darauf ankomme, ob zum maßgeblichen Zeitpunkt ein nennenswerter Verzehr von Nahrungsergänzungsmitteln stattgefunden hat, die dem in Streit stehenden Nahrungsergänzungsmittel entsprechen. Nicht entscheidend sei hingegen, ob eine Zutat, die zur Herstellung des streitigen Nahrungsergänzungsmittels verwendet werde, selbst in nennenswertem Umfang in der Union vor dem Stichtag für den menschlichen Verzehr verwendet wurde. Es sei lediglich auf das vertriebene, weiterverarbeitete Produkt abzustellen.

Nach der Rechtsprechung des EuGH sei bei der Beurteilung eines Lebensmittels oder einer Lebensmittelzutat zudem das hierfür verwendete Herstellungsverfahren zu berücksichtigen, weil der Herstellungsvorgang in der Struktur eines Lebensmittels zu physikalischen, chemischen oder biologischen Änderungen der verwendeten Zutaten mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen für die öffentliche Gesundheit führen könne.

3. Haben Sie eine Abmahnung oder eine gerichtliche Verfügung erhalten?

Haben Sie wegen des Vertriebs von Nahrungsergänzungsmitteln eine rechtsanwaltliche Abmahnung oder sogar eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten? Dann melden Sie sich bei uns! Senden Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Wir sind bundesweit tätig. Jeder Rechtsanwalt unserer Kanzlei ist ein erfahrener Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.

4. Warum wir?

Die irreführende oder aus anderen Gründen unlautere Werbung für Nahrungsergänzungsmittel ist wettbewerbswidrig und kann von Mitbewerbern und/oder Verbraucherschutzvereinen oder der Wettbewerbszentrale kostenpflichtig abgemahnt werden. Das Wettbewerbsrecht gehört wiederum in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz an der Wilhelms-Universität Münster promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz. Wir sichern auch Ihren Verkaufsauftritt im Internet (Onlineshop, eBay, Amazon etc.) für Nahrungsergänzungsmittel rechtlich ab oder helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Auf unserer Kanzleihauptseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin

Katrin Reinhardt

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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