Rechtsanwalt Stephan Wijnkamp im Magazin "RED Guide" von Seilbahnen International (https://www.simagazin.com/)

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Wenn Skifahrer beim Liftfahren oder auf der Piste verunfallen, klagen sie nicht selten den Betreiber. Rechtsanwalt Stephan Wijnkamp hat sich darauf spezialisiert und weiß daher, wann eine Bergbahn haftet, wie Skigebiete vorsorgen können – und welche Auswirkungen der Prozessort hat.

Ob Wanderunfälle, Skiverletzungen oder Bikestürze – mehr als 100 Bergsportfälle behandelt Rechtsanwalt Stephan Wijnkamp pro Jahr. 80 Prozentdavon sind Skiunfälle, die meisten davon Kollisionen zwischen Skigästen. In maximal zehn Prozent ist aber auch der Betreiber von Seilbahn und Pisten involviert. 

"Nicht selten wird unsere Kanzlei mit Fällen konfrontiert, bei denen unsere Mandanten, Skifahrer, Snowboarder oder Rodler, sich beim Aus- oder Einsteigen an einer Gondelbahn, einem Sessel- oder Schleppliftverletzen. Es stellt sich sodann stets die Frage, ob und wenn ja wer für die Folgen eines solchen Unfalls haftet", berichtet Wijnkamp. Die Antwort: der Liftbetreiber – zumindest in Österreich.

"Ich kann nur zur Rechtslage in Österreich Auskunft geben, die Situation in Deutschland, Schweiz oder Italien ist eine andere", schickt der Anwalt vorweg.

[...]

Take-aways:

- Bergbahnen in Österreich sehen sich mit der Gefährdungshaftung und der Vertragshaftung konfrontiert.

- Selbst wenn kein Vertrag geschlossen wurde – etwa mit Skitourengehern – kann das Skigebiet haften!

- "Außergewöhnliche Betriebsgefahr" steigert das Haftungsrisiko.

- Tipp: Aus bisherigen Prozessen lernen und vorsorgen.

- Außergerichtlichen Vergleich suchen.


Den ganzen Artikel lesen Sie hier:

RED Guide 2/22 (erschienen am 28.11.2022)


Foto(s): Dr. Stephan Wijnkamp


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