Rechtsprodukte: „Potenzielle Mandanten sehen auf den ersten Blick, was angeboten wird“

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Rechtsanwältin Anna Kriwitsch über Rechtsprodukte: „Potenzielle Mandanten sehen auf den ersten Blick, was angeboten wird“
Leah Schmidt anwalt.de-Redaktion

Der Weg zum Anwalt fällt Ratsuchenden nicht immer leicht. Rechtsanwältin Anna Kriwitsch aus der Kanzlei Gockel und Kollegen erklärt im Interview, wie sie die Rechtsprodukte auf anwalt.de einsetzt, um Unsicherheiten potenzieller Mandanten entgegenzuwirken, und warum sich daraus zusätzlich wertvolle Folgemandate ergeben können.  

Potenzielle Mandanten sind oft unsicher, was sie von einer Beratung erwarten sollen. Welche Unsicherheiten bei der Kontaktaufnahme potenzieller Mandanten begegnen Ihnen besonders oft?

Besonders häufig fällt auf, dass potenzielle Mandanten nicht wissen, welche Rechtsgebiete ich anbiete; sie sind sich somit unsicher, ob ihr Anliegen hiervon abgedeckt ist. Dies kann man jedoch schnell klären, wenn man das Anliegen der Mandantschaft vorab kurz telefonisch klärt oder die Mandantschaft ihr Anliegen kurz per E-Mail schildert. Dann kann gleich mitgeteilt werden, ob das Anliegen bearbeitet werden kann oder nicht. 

Zudem sind sich Mandanten oft unsicher, welche Kosten bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin anfallen und wie sich diese Kosten zusammensetzen. Auch dies wird zu Beginn des Mandatsverhältnisses geklärt und den potenziellen Mandanten werden die Kosten bzw. das Kostenrisiko ausführlich geschildert.

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Gab es bereits Fälle, in denen Ratsuchende ihre Anfrage aufgrund solcher Unsicherheiten erst verzögert gestellt haben?

Ja, durchaus. In den allermeisten Fällen empfiehlt es sich jedoch, Rechtsrat einzuholen. Dann kann auch abgewogen werden, ob es bei der jeweiligen juristischen Streitigkeit kostentechnisch sinnvoll ist, mich zu beauftragen, oder nicht. Wenn nicht, dann teile ich dies der Mandantschaft auch dementsprechend mit. 

Wie gehen Sie vor, um Schwellenängsten entgegenzuwirken und Ratsuchenden den Einstieg in die Rechtsberatung zu erleichtern? Kommunizieren Sie z. B. Ihr Leistungsspektrum besonders transparent?

Absolut. Wenn die Rechtsstreitigkeit ein Rechtsgebiet betrifft, welches ich nicht schwerpunktmäßig bearbeite, dann teile ich dies den Mandanten mit und verweise sie an einen Kollegen oder eine Kollegin, der bzw. die das Rechtsgebiet bearbeitet und wo diese gut aufgehoben sind. 

Bei Ängsten bezüglich der Kosten wird vorab geklärt, welche Kosten anfallen und ob ggf. eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist oder Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden kann. Hier wird den Mandanten auch erklärt, wie die beiden Letztgenannten zu beantragen sind bzw. was wie ausgefüllt werden muss. 

In Ihrem anwalt.de-Profil bieten Sie auch Rechtsprodukte an. Wann haben Sie sich entschlossen, diese in Ihr Portfolio aufzunehmen, und warum?

Bereits zu Beginn, als es das Angebot gab. Ich wollte ausprobieren, ob die angebotenen Rechtsprodukte den Mandanten die Kontaktaufnahme erleichtern. 

Wie können die rechtlichen Dienstleistungen zum Pauschalpreis Ihrer Erfahrung nach den Einstieg in die Rechtsberatung vereinfachen?

Potenzielle Mandanten sehen auf den ersten Blick, was angeboten wird und wie viel das kostet. Sie können zudem auch gleich das entsprechende Rechtsprodukt buchen. 

Gibt es Rechtsgebiete, in denen das Angebot von Rechtsprodukten in Ihren Augen besonders sinnvoll ist?

Beim Arbeitsrecht empfiehlt es sich durchaus, allem voran bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Hier haben die Arbeitnehmer lediglich drei Wochen Zeit, nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Bereits nach der Erstberatung kann mitgeteilt werden, ob sich eine Klage lohnt. Es kann auch sofort geklärt werden, welche Kosten anfallen und ob ggf. eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Im Arbeitsrecht ist dies vor allem von Bedeutung, da bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in der ersten Instanz jede Partei die Rechtsanwaltsgebühren selbst zu tragen hat. 

Aber auch bei strafrechtlichen Angelegenheiten kann die Inanspruchnahme von Rechtsprodukten, wie z. B. die Akteneinsicht, sinnvoll sein, da die Kenntnis der Akte unabdingbar für die Bearbeitung des Mandats ist. 

Inwiefern profitieren Sie bei der Bearbeitung der Akteneinsicht von einer standardisierten Vorgehensweise?

Die Beantragung der Akteneinsicht ist kein Hexenwerk und juristisch nicht sonderlich anspruchsvoll, sondern erfolgt eben standardisiert. Das Lesen der Akte, die Erfassung des Sachverhalts und das Erarbeiten der Verteidigungsstrategie sind die anspruchsvollen Tätigkeiten. Wenn man die Beantragung der Akteneinsicht standardisiert betreibt, ist dies natürlich ein zeitsparender Faktor.  

Sie beraten Ihre Mandanten unter anderem im Arbeitsrecht und im Mietrecht.

Kündigungen von Arbeitsverhältnissen und Kündigungen von Mietverhältnissen sind tatsächlich die häufigsten Fälle, bei denen mein Rechtsrat in Anspruch genommen wird. Kündigungen treffen einen meist aus heiterem Himmel und man rechnet damit nicht. Somit ist hier das Einholen eines Rechtsrats tatsächlich immer anzuraten. Wie dann weiter verfahren wird und ob ein weiteres Vorgehen notwendig ist, z. B. das Einreichen einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses oder der Widerspruch gegen die Kündigung eines Mietverhältnisses, ist eine Einzelfallentscheidung und wird individuell erarbeitet. Wichtig ist aber auch hier, sich viel Zeit zu nehmen und den Mandanten alle Folgen und Risiken aufzuzeigen.  

Sie bieten unter anderem verschiedene Optionen der Erstberatung an. Eignen sich diese Ihrer Meinung nach besonders, um Folgemandate zu erhalten?

Absolut. Bei einer Erstberatung werden mit der Mandantschaft der Sachverhalt, die juristischen Probleme und Lösungen sowie die Kostenfrage ausführlich erläutert. Wenn dann noch ein Auftreten nach außen erforderlich wird, wenden sich die Mandanten wieder an den Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin aus der Erstberatung, da hier der Sachverhalt bereits bekannt ist und auch ausführlich besprochen wurde. 

Gibt es rechtliche Angelegenheiten, bei denen eine Folgeberatung besonders wahrscheinlich ist?

Bei der Erstberatung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses folgt in den allermeisten Fällen die Vertretung bei der Kündigungsschutzklage. Nach einer Akteneinsicht folgt meist die Mandatierung als Verteidigerin oder Vertreterin der Nebenklage. 

Rechtsanwältin Anna Kriwitsch ist mit ihrem persönlichen Profil auf anwalt.de vertreten. Als Anwältin in der Kanzlei Gockel und Kollegen steht sie ihren Mandanten unter anderem im Arbeitsrecht, Mietrecht und Strafrecht zur Seite.  

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(LES; ZGRA) 

Foto(s): ©privat/Anna Kriwitsch, ©Adobe Stock/Andy

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