Branchenbuchabzocke

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Ein Fachbeitrag von Herrn Rechtsanwalt Philipp Bartholomé, Dortmund

Nicht selten kommt es vor, dass sog. Branchenbuchanbieter Firmen und Gewerbetreibende reinlegen. Hierbei versenden Branchenbuchunternehmen oftmals per Fax oder per Post-Anschreiben, mit denen Firmen und Gewerbetreibende aufgefordert werden, ihre Adress- und/oder weitere Firmendaten zwecks Eintragung in ein Branchenverzeichnis zu aktualisieren bzw. zu ergänzen (sog. „Korrekturmasche“). Die Aufforderungsschreiben vermitteln hierbei beim Empfänger den Eindruck, dass eine Eintragung der Firma oder des Gewerbetreibenden bereits existiere und lediglich noch die Daten auf ihre Aktualität hin überprüft und ggf. korrigiert werden sollen.

Da zudem die Anschreiben der Branchenbuchanbieter häufig einen behördlichen Charakter aufweisen, kam es in der Vergangenheit bereits mehrfach zur unbedachten Unterzeichnungen der Antragsformulare. Erst im Nachgang hat sich dann herausgestellt, dass im Kleingedruckten des jeweiligen Formulars ein Hinweis enthalten gewesen ist, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot gehandelt hat. Nicht selten wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Branchenbuchfirmen dann eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren vorgesehen, die jährlichen Kosten betragen teilweise über 450,00 €.

In anderen Fällen kursieren Schreiben von Branchenbuchunternehmen, die Firmen und Gewerbetreibenden unaufgefordert eine Rechnung zuleiten (sog. „Rechnungsmasche“). Der Empfänger des Anschreibens wird dabei aufgefordert, den Rechnungsbetrag durch Zahlung auszugleichen, ohne dass dieser zuvor ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass bis dato noch gar kein Vertragsverhältnis zwischen den Parteien existiert hat, sondern dies jeweils erst mit Zahlung des angeforderten Betrages begründet wird. Die auch in diesen Fällen im Kleingedruckten versteckten Hinweise gehen häufig im alltäglichen Geschäftsbetrieb unter bzw. werden schlicht und ergreifend übersehen.

Genau auf diese Unachtsamkeit haben es die Branchenbuchanbieter abgesehen. Unterstützt wird eine Fehleinschätzung des Empfängers oftmals durch den täuschend ähnlichen Eindruck eines offiziellen Behördenschreibens, mit dem die Kosten für einen bereits erfolgten Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Handelsregister etc.) in Rechnung gestellt werden sollen.

Der Eindruck, dass es sich hingegen um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Branchenbuchanbieters handelt, wird dem Empfänger gerade nicht vermittelt mit der Folge, dass Betroffene in der Vielzahl von Fällen die ihnen vorgelegten Rechnungen einfach anstandslos bezahlen.

Bei denen in unserem Hause bekannten Branchenbuchanbieter handelt es sich um

  1. Allgemeine Gewerbeverwaltung – Gewerbe, Industrie und Handel
  2. AZIS – Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München
  3. BDAV – Betriebsdatenarchiv
  4. BDP GmbH – Gewerbeauskunft.com für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe
  5. Deutsches Handelsregister – Industrie- und Handelsveröffentlichungen
  6. Deutsches Branchenmagazin (SLU)
  7. Digitale Vertriebs- und Verlagsgesellschaft mbh (abvz)
  8. eBR – Elektronische Bekanntmachung für Marken / Gebrauchsmuster / Patente
  9. GRZ – Gewerbe Register Zentrale Darmstadt
  10. GV Werbeagentur – Service für Gewerberegisterveröffentlichungen
  11. GWE GmbH – Gewerbeauskunft-Zentrale
  12. HR Media – Handelsregisterbekanntmachungen
  13. HR Register – Handelsregisterveröffentlichungen – Hinterlegungsbekanntmachungen
  14. HVD – Handelsregisterveröffentlichungen Deutschland
  15. IGZ – Industrie und Gewerberegister-Zentrale
  16. Online Branchendienst Deutschland (SLU)
  17. SRS – Servicezentrale für Registersachen
  18. VGH – Verwaltung für Gewerbe & Handel
  19. VHG e. K. – Verwaltung für Handels & Gewerberegister

Kontaktaufnahme

Wenn auch Sie durch einen dieser Branchenbuchanbieter zur Zahlung einer Eintragung aufgefordert worden sind, setzen Sie sich unverbindlich mit uns telefonisch in Verbindung, alternativ besteht auch die Möglichkeit, uns die Ihnen zugegangenen Unterlagen mit Ihren Kontaktdaten per E-Mail zuzuleiten, wir werden Sie dann nach Erhalt umgehend kontaktieren.

Die Aufnahme des Erstkontaktes ist für Sie kostenfrei

Sollten Sie sich dazu entschließen, uns nach der ersten Kontaktaufnahme mit Ihrer Interessenvertretung zu beauftragen, bieten wir Ihnen eine Übernahme des Mandats zur Abwehr der Kosten eines ungewollten Branchenbucheintrages zum Pauschalpreis in Höhe von 190,00 € brutto/inkl. Umsatzsteuer (= 159,66 € netto zzgl. 30,34 € USt.) an. Dieser Pauschalpreis deckt die Kosten unserer gesamten außergerichtlichen Tätigkeiten ab.

Wir sind für Sie da!

Kanzlei Bartholome ° Goosmann

– Alles was Recht ist –


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