Reisehinweis - Reisewarnung - Reiseverbot

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Bedeutung für Verbraucher

Seit Beginn der Pandemie kommen den Begriffen Reisehinweis und Reisewarnung  eine andere Bedeutung zu. Denn aktuell betreffen diese Kategorien, ausgesprochen vom Auswärtigen Amt, viele Urlauber und Reisende. 

Reisende stehen kurz vor Ihrem Urlaub, den sie meist vor der Pandemie gebucht hatten. Manche Reiseveranstalter bieten andere als ursprünglich gebuchte Hotels an oder ignorieren gar Reisewarnungen der Regierung oder gehen nicht auf Befürchtungen der Reisenden ein. 


Doch was genau bedeuten die Hinweise und Warnungen 

Generell ist zu unterscheiden zwischen Reisehinweis, einer Reisewarnung oder Reiseverbot 

  • Reisehinweise gibt es für zahlreiche Länder. Unabhängig von der aktuellen Situation informieren diese Hinweise über die besonderen Risiken im jeweiligen Land, politischen Situationen und geben Tipps zum Umgang mit Gesundheitsvorsorge und Verhalten im Land. 
  • Bei den Reisewarnungen handelt es sich um eine Empfehlung des auswärtigen Amts, das Reisen in das betreffende Land zu unterlassen. Die Reisewarnung wird in der aktuellen Rechtsprechung bereits als sehr starkes Indiz gewertet, dass Umstände vorliegen, die unvermeidbar und außergewöhnlich sind. Somit wäre eine kostenlose Stornierung möglich nach § 651 h Absatz 3 BGB.
  • Ein generelles Reiseverbot hat es bislang nicht gegeben. Soweit eine Reisewarnung vorliegt impliziert dies kein Reiseverbot. 

Ob nun der Reisende kostenlos stornieren kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine generelle Aussage zum Verlauf der Fälle in diesem Bereich verbietet sich. Zu beachten wäre der konkrete Sachverhalt, die Reisewarnung oder gar der Reisehinweis. Auch sind besondere Umstände des Einzelfalles, wie Krankheit, Änderung des Hotels, zu beachten. 


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Foto(s): Pixabay

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