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Reklamation - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Reklamation - was Sie wissen und beachten müssen!

Fast jeder hat es schon erlebt – voller Vorfreude wird etwas gekauft und dann funktioniert es nicht oder ist beschädigt! In diesem Fall können Sie unter bestimmten Voraussetzungen entweder Ersatz verlangen oder die Sache gegen Rückerhalt des Kaufpreises zurückgeben.

Das Wichtigste in Kürze

 Wenn Sie eine Sache kaufen und diese defekt oder beschädigt ist, können Sie sogenannte Gewährleistungsrechte geltend machen.
Reklamation ist die Beanstandung eines Gegenstandes aufgrund eines Defekts.
Dies gilt für Käufe im Laden und Käufe im Onlineshop gleichermaßen.
Zu unterscheiden ist die Reklamation vom Widerruf und der Verkäufergarantie.

Was ist eine Reklamation?

Unter einer Reklamation versteht man die Beanstandung eines erworbenen Gegenstands bzw. einer Sache. Haben Sie also z. B. eine Kaffeemaschine gekauft, die nicht richtig funktioniert, haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder ärgern Sie sich grün und blau und entsorgen die Maschine oder aber Sie „reklamieren“ den Artikel und versuchen so Ersatz zu erhalten bzw. den Kaufpreis zurückzuerhalten. Die juristische Grundlage einer Reklamation bildet die Gewährleistung.

Achtung: Die Gewährleistung (Reklamation) ist nicht das Gleiche wie der Widerruf oder die Garantie.

Wie kann man reklamieren?

Reklamieren kann jeder, der einen mangelhaften Gegenstand käuflich erworben hat. Hierfür müssen Sie den Verkäufer kontaktieren, ihn darauf hinweisen und ihn gleichzeitig dazu auffordern, den Gegenstand zu reparieren oder durch einen neuen zu ersetzen. Außerdem müssen Sie dafür eine angemessene Frist setzen. Tun Sie dies nicht, wird die gesetzliche Frist in Gang gesetzt. Je nach Gegenstand rechnet man mit mindestens zwei Wochen.

Wenn der Verkäufer nun gar nicht darauf reagiert, können Sie sich vom Vertrag lösen, indem Sie zurücktreten. Sie müssen den Kaufgegenstand dann zurückgeben und der Verkäufer muss Ihnen das Geld zurückerstatten. Ist der Mangel in Ihren Augen nicht sehr groß und beeinträchtigt die Gebrauchstauglichkeit zum Beispiel wenig oder gar nicht, können Sie den Kaufpreis mindern und erhalten damit einen Teil des Kaufpreises zurück.

Wenn durch den mangelhaften Gegenstand Schäden an Ihren vorhandenen Sachen entstanden sind oder Sie sonstige Kosten hatten, können Sie diese im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs geltend machen.

Aus welchen Gründen kann reklamiert werden?

Eine Reklamation ist zumeist immer dann möglich, wenn die gekaufte Sache nicht mängelfrei ist. Ist die Sache beschädigt oder funktioniert nicht richtig, handelt es sich um eine mangelhafte Sache. Dieser Mangel muss zum Zeitpunkt des Kaufs vorgelegen haben. Anders ist es aber, wenn Sie sich schon vorher mit dem Verkäufer darauf geeinigt haben, dass der Gegenstand den jeweiligen Mangel aufweist. Sie zu schützen, ist dann nicht mehr notwendig, da Sie ja von dem Umstand wussten.

Wann kann man reklamieren?

Damit Sie den Gegenstand, hier die Kaffeemaschine, reklamieren können, muss dieser einen Mangel haben. Außerdem muss der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Produktübergabe (juristisch: Gefahrübergang) bestanden haben. Nehmen wir an, Sie haben die Kaffeemaschine in einem örtlich ansässigen Geschäft gekauft – dann hätte die Produktübergabe an der Kasse stattgefunden. Bei Onlinebestellungen findet die Produktübergabe für gewöhnlich an der Haustür statt. Als Mangel bzw. Sachmangel zählt jede Beschaffenheit der Kaufsache, die von dem gewöhnlichen oder vereinbarten Zustand im Kaufvertrag abweicht. Allgemein kann man davon ausgehen, dass folgende Punkte einen Mangel darstellen:

  • Mängel der äußeren
  • Beschaffenheit
  • falsches Produkt
  • Funktionsunfähigkeit
  • abweichende Größen

Sie haben nun also die Kaffeemaschine gekauft, packen diese zu Hause aus und stellen fest, dass sie Kratzer hat und zudem nicht funktionsfähig ist. Die gute Nachricht: Sie können das Produkt nun reklamieren.

Welche Fristen müssen bei der Reklamation eingehalten werden?

Sie wissen nun, dass Sie Ihre defekte Kaffeemaschine theoretisch reklamieren können. Doch auch hier müssen Sie beachten, dass Sie nur einen bestimmten Zeitraum haben, Ihren Anspruch geltend zu machen. Dieser Zeitraum wird in § 438 BGB genau vorgegeben und beträgt bei Gegenständen wie z. B. der Kaffeemaschine zwei Jahre. Gehen Sie davon aus, Sie haben die Kaffeemaschine am 07.05.2019 gekauft, dann haben Sie ab diesem Zeitpunkt genau zwei Jahre Zeit, den Gegenstand zu reklamieren.

Foto(s): ©Adobe Stock/Prostock Studio

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