Seats & Sofas zahlt Kaufpreis zurück, da Gutachten drohte! Ein weiterer glasklarer Sieg für unsere Mandanten!

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In einem weiteren Verfahren gegen Seats & Sofas konnten wir erneut das Maximum für unsere Mandantschaft herausholen!

Was war passiert:

Unser Mandant hatte 19. Januar 2021 bei der Seats & Sofas GmbH ein Sofa der Serie Malaga zu einem Preis in Höhe von 2500,00 € gekauft. Nachdem das Sofa bei unserem Mandanten im Wohnzimmer aufgebaut war stellte dieser bereits bei der 1. Sitzprobe fest, dass der Sitz- bzw. Polsterkomfort des gelieferten Sofas in keiner Weise mit dem Ausstellungsstück übereinstimmte. Die Sitzpolster bzw. die Füllung der Sitzpolster war derart miserabel, dass unser Mandant nahezu bis auf den Boden durchsackte, wenn er auf diesem Platz nahm.

Unser Mandant hatte sodann noch am selben Tag mit Seats & Sofas telefonisch Kontakt aufgenommen und das Problem geschildert. Der Kundendienstmitarbeiter von Seats & Sofas teilte hierzu unserem Mandanten mit, dass das Sofa noch eingesessenen werden müsse. Bereits hier drängt sich aber doch die Frage auf, welchen Geisteskind die Seats & Sofas GmbH ist, den eigenen Kunden verkaufen zu wollen, dass ein Sofa erst eingesessenen werden müsse bevor sich der Sitzkomfort einstellt.

Der Sitzkomfort stellte sich selbstverständlich nicht ein, so dass der Mandant die Seats & Sofas GmbH erneut kontaktierte. Von dort aus wurde unser Mandant von einer Mitarbeiterin der Seats & Sofas GmbH auf das Reklamationsportal verwiesen, über das der Fehler online gemeldet werden könne. Der Mandant nutzte sodann das Reklamationsportal der Seats & Sofas GmbH und erläuterte den Mangel ausführlich.

Wie in vielen vergleichbaren Fällen blieb auch in diesem Fall eine Reaktion der Seats & Sofas GmbH gegenüber dem Mandanten aus. Es wird einfach immer wieder seitens des Seats & Sofas GmbH versucht, das Problem auszusitzen und den Kunden mürbe zu machen. 

Der Mandant kontaktierte einige Zeit später die Seats & Sofas GmbH erneut telefonisch und erfragte den Bearbeitungsstand seiner Reklamation. In der Folge wurden dem Mandanten die Kontaktdaten der POS Polsterservice GmbH übermittelt. Bei der POS Polsterservice GmbH handelt es sich um eine Gesellschaft, die seitens des Seats & Sofas GmbH ausschließlich beim Kunden zwecks Bewertung der Möbelstücke eingesetzt wird.

Am 28. April 2021, es war mittlerweile 3 Monate vergangen, erschien ein Mitarbeiter der POS Polsterservice GmbH beim Mandanten und teilte diesem allen Ernstes mit, dass der Sitzkomfort Modell bedingt und warentypisch seien. Mängel seien nicht erkennbar.

Am 7. Juli 2021 reklamierte unser Mandant den Zustand des Sofas gegenüber der Seats & Sofas GmbH in einem ausführlichen Schreiben erneut und forderte erneut zur Nacherfüllung / Mängelbeseitigung auf.

Nachdem die Seats & Sofas GmbH keinerlei Mängelbeseitigung vorgenommen hatte, erklärten wir für unseren Mandanten gegenüber der Seats & Sofas GmbH den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderten dazu auf, den Kaufpreis zu erstatten und im Gegenzug das Sofa zurückzunehmen.

Die Seats & Sofas GmbH kam der Aufforderung zur Erstattung des Kaufpreises selbstverständlich nicht nach, sodass wir infolge gezwungen waren, den Anspruch unseres Mandanten auf Erstattung des Kaufpreises klageweise geltend zu machen. In der Folge erhoben wir somit Klage vor dem zuständigen Amtsgericht und hatten im Rahmen des Verfahrens darüber hinaus ein Sachverständigengutachten dafür angeboten, dass die Polsterung als auch die Federn des fraglichen Sofas weder marktüblich noch mangelfrei waren.

Nachdem ein erster Gerichtstermin stattgefunden hatte und auch die Richterin ihre Einschätzung zu dem Fall geäußert hatte (die Richterin folgte unserer Darstellung vollumfänglich) ging alles relativ schnell.

Die Seats & Sofas GmbH setzte sich mit unserer Kanzlei in Verbindung. Man wollte das gerichtliche Verfahren im Wege eines Vergleiches beenden und hatte uns im Zuge dessen gewisse Konstellationen vorgeschlagen. Hierzu zählte unter anderem der Vorschlag, wonach unser Mandant lediglich 2000 € erstattet bekommen sollte. Diesen Vorschlag lehnten wir selbstverständlich ab und verwiesen darauf, dass nach zwischenzeitlich erfolgter Gutachterbestellung nunmehr ein Gutachten erstellt werde infolgedessen das Verfahren für unseren Mandanten sicherlich vollumfänglich gewonnen werde.

Und genau auf diese Gefahr - mithin eine gutachterliche Feststellung über die Mangelhaftigkeit des verkauften Sofas - wollte sich die Seats & Sofas GmbH nicht einlassen und erklärte am gestrigen Tage gegenüber dem Amtsgericht, dass man den klageweise geltend gemachten Anspruch anerkennen werde.

Der hiesige Fall ist ein Paradebeispiel dafür, das es in nahezu allen Fällen gegen die Seats & Sofas GmbH erfolgsversprechend ist, nicht frühzeitig einzulenken sondern standhaft zu bleiben. Nach unserem Dafürhalten hat die Seats & Sofas GmbH eine unglaubliche Angst davor, dass mithilfe eines Gutachtens festgestellt wird, welche Qualität die verkauften Sofas tatsächlich haben.

Sollten auch Sie zu den Geschädigten von Seats & Sofas gehören so rufen Sie uns umgehend an oder schreiben uns eine e-Mail - wir helfen Ihnen!

Foto(s): und Pohlen GmbH

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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