Rentennaher Verlust des Arbeitsplatzes – ALG I und Krankengeld. Rentenberater können helfen

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Häufig begegne ich Konstellationen, bei denen ein Arbeitnehmer, der sich in Rentennähe befindet, mit der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses konfrontiert wird.

Es stellt sich regelmäßig die Frage, ob man nach Ablauf der Kündigungsfrist mit Abschlägen in die Rente gehen soll oder ob es sinnvoller ist, zunächst das Arbeitslosengeld I in Anspruch zu nehmen.

Hier ist Folgendes zu beachten:

Befindet sich der Arbeitnehmer vor und während des Beendigungszeitpunkt (Kündigungsdatum/Kündigungszeitpunkt, also der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses) in einem Zustand der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, so steht der Arbeitnehmer am ersten Tag seiner Arbeitslosigkeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Der Arbeitnehmer hat nach allgemeinen Regeln Anspruch auf Krankengeld. Solange sich dieser Zustand fortsetzt, muss der Arbeitnehmer kein Arbeitslosengeld I beantragen. Wird die Arbeitsfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt wiederhergestellt, so muss der Arbeitnehmer auch erst zu diesem Zeitpunkt Arbeitslosengeld beantragen und wird es auch bekommen.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Wird durch die Arbeitsunfähigkeit der Bezugszeitraum von Arbeitslosengeld I verschoben und der Beginn der Zahlung des Arbeitslosengeldes hinausgeschoben, so rückt mit jedem Tag derjenige Tag näher, an dem der Arbeitnehmer ohne Abschläge Rente beziehen kann.

In manchen Fällen kann dies dazu führen, dass es bei Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung durchaus plausibel sein wird, zunächst Krankengeld in Anspruch zu nehmen, um danach Arbeitslosengeld I zu beziehen und im Falle einer nicht erfolgreichen Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit, aus der Arbeitslosigkeit direkt in die – dann abschlagsfreie Rente – zu gehen.

Wertvolle Auskünfte hierzu kann die Deutsche Rentenversicherung Bund geben, jeder Fachanwalt für Arbeitsrecht, aber auch sogenannte Rentenberater, deren Betätigung gerade darin gesehen wird, die betroffenen Arbeitnehmer zu deren eigenem Vorteil zu beraten.

Nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten jenseits der anwaltlichen Beratung.

Gerne können hierzu hilfreiche Kontaktdaten weitergegeben werden.


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