Rezeptfälschung, Rezept gefälscht? - Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung

  • 5 Minuten Lesezeit

Die Nutzung gefälschter Rezepte ist kein Bagatelldelikt! Die Beweggründe ein Rezept zu fälschen sind vielseitig. Der eine ist sich eventuell zu bequem immer zum Arzt zu gehen, der andere schämt sich für etwaige Erektionsprobleme ein Rezept ausstellen zu lassen, ein anderer wiederum will seine Tilidin-Sucht stillen. Wer denkt, dass durch das Anfertigen oder Nutzen eines gefälschten Rezepts im Zweifel nur eine Ordnungswidrigkeit o.ä. begangen wird, irrt sich gewaltig. Es droht ein Strafverfahren und je nach Schwere des Vorwurfs eine Haftstrafe.

 

Das erfahren Sie in diesem Artikel:

  • Häufig gefälschte Arzneimittelrezepte
  • Merkmale von Rezeptfälschungen
  • Rezeptfälschung ist Urkundenfälschung
  • Strafen bei Rezeptfälschung
  • Verwendung gefälschter Rezepte
  • Vorsorge der Apotheken gegen Rezeptfälschungen
  • Schweigepflicht der Apotheker bei Straftaten
  • Aufkommen für entstandenen Schaden
  • erwartbares Strafmaß
  • Handeln bei einem Verfahren
  • Hilfe durch einen Anwalt

Bei weiteren Fragen zum Thema können Sie sich gern einfach per WhatsApp direkt an uns wenden.

 

Welche Arzneimittelrezepte werden besonders häufig gefälscht?

Arzneimittel, welche besonders häufig mit gefälschten Rezepten erworben werden, stehen besonders im Fokus der Krankenkassen und Apotheken und werden mit größerer Vorsicht ausgegeben. Hierzu zählen:

  • schwere Schmerzmittel: Buprenorphin, Dihydrocodein, Fentanyl, Hydrocodon, Hydromorphon, Morphin, Oxycodon, Pregabalin, Tramadol, Tilidin
  • Dopingmittel: Anastrozol, Clomifen, Clenbuterol, Exemestan, Genotropin, Norditropin, Somatropin, Testosteron, Tamoxifen
  • Benzodiazepine (Benzos): Alprazolam, Analoga, Bromazepam, Chlordiazepoxid, Diazepam, Zopiclon, Zolpidem
  • Psychopharmaka/Antidepressiva: Amitriptylin, Citalopram, Fluoxetin, Haloperidol, Risperidon
  • Dopaminagonist: Pramipexol

 

Woran erkennt man Rezeptfälschungen?

Rezeptfälschungen können durch offensichtliche Fehler erkannt werden:

  • kein Zweistelliges Geburtsjahr
  • fehlende Magnetcodierung
  • fehlende PLZ
  • unstimmige Arzt- und Betriebsstättennummer
  • kein originales Rezeptpapier

Aber auch durch inhaltliche Unstimmigkeiten:

  • falscher Versicherungsstatus des Patienten (entspricht nicht Alter oder Familienstand)
  • falsche Angaben beim Arztstempel (z.B. Telefonnummer)
  • Privatrezept trotz einer theoretischen Deckung durch GKV
  • große räumliche Distanz zwischen Arzt, Patient und/oder Apotheke

Andere Umstände können ebenfalls den Verdacht einer Fälschung erwecken, so auch das Einreichen eines Rezeptes an Wochenenden, Feiertagen oder mittwochabends, wenn die Ärzte meist schlecht erreichbar sind, oder das Ausnutzen der Stoßzeiten in den Apotheken.

 

Stellt das Fälschen von Rezepten Urkundenfälschung dar?

Ein Rezept stellt eine Urkunde dar und somit erfüllt das (Ver-)Fälschen einer ebensolchen den Straftatbestand der Urkundenfälschung (§267 StGB). Strafbar macht sich, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr:

  • eine unechte Urkunde herstellt
  • eine echte Urkunde verfälscht
  • eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht“

Der Versuch allein ist schon strafbar.

 

Welche Strafen drohen bei Rezeptfälschungen?

Bei einem einfachen Verstoß wird eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe angeordnet.

In besonders schweren Fällen sind jedoch 6 Monate bis 10 Jahre Haftstrafe möglich. Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn die Begehung gewerbemäßig, bandenmäßig, fortlaufend, im großen Stil, durch Ausnutzung eines Amts erfolgt und/oder ein größerer Schaden entsteht.

 

Ist die Verwendung eines gefälschten Rezepts (aus dem Internet) strafbar?

Verwendet man lediglich ein gefälschtes Rezept, macht man sich dennoch der Urkundenfälschung strafbar, da der Gebrauch schon unter Strafe steht.

Neben Urkundenfälschung kann dem Beschuldigten auch vorgeworfen werden:

  • Betrug (§263 StGB): Provoziert man einen Vermögensschaden, indem man beispielsweise eine Abrechnung über die Krankenkassen erwirken möchte.
  • Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG): Dies hängt vom jeweils erschlichenen Arzneimittel ab. Die Listen mit den betroffenen Produkten werden regelmäßig erweitert.

Ob das Rezept nun über das Internet erworben oder in der „realen“ Welt erstanden wurde, ist hierbei erst einmal unerheblich. Es sollte grundsätzlich Webseiten, welche solche Dienste anbieten und eine vermeintliche Legitimität ihrer Rezepte proklamieren, nicht getraut werden.

 

Wie beugen Apotheken gegen Rezeptfälschung vor?

Apotheken stehen in der Pflicht Rezeptfälschungen entgegenzuwirken. Im Rahmen des §17 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) wird dem pharmazeutischen Personal eine besondere Sorgfaltspflicht auferlegt. Im Rahmen dieser Sorgfaltspflicht muss das Rezept auf seine Richtigkeit geprüft, ggf. Rücksprache mit dem Arzt gehalten und die Ausgabe des Arzneimittels im Zweifel verweigert werden.

Das Personal der Apotheken wird regelmäßig durch die Krankenkassen über aktuelle Fälschungstrends und -methoden informiert.

Eine besondere Anzeigepflicht bei aufgedeckten Fälschungen existiert nicht.

 

Besteht eine Schweigepflicht für den Apotheker bei einer Rezeptfälschung?

Die Schweigepflicht für Apotheker entsteht aus §203 StGB „Verletzung von Privatgeheimnissen“.  Unter diesen Bestand fallen alle private Informationen und Geheimnisse über den Patienten, darunter auch das Wissen über Straftaten.

Die Meldung eines vermeintlichen Fälschers an die Polizei ist grundsätzlich durch die Schweigepflicht verwehrt. Es benötigt einen rechtfertigenden Notstand und eine gegenwärtige Gefahr um den Apotheker von der Schweigepflicht zu entbinden. Diese stellen die Gefährdung von Leib, Leben und Gesundheit Dritter dar, welche durch die erfolgte Abgabe eines Arzneimittels erfolgen kann.

Das Abhalten von Rücksprachen mit dem Arzt stellt hingegen keinen Bruch der Schweigepflicht dar.

 

Wer kommt für einen entstandenen Schaden auf?

Entsteht durch die fälschliche Ausgabe von Produkten den Krankenkassen oder Apotheken ein finanzieller Schaden, bleiben diese auf den Kosten sitzen. Die Apotheke ist für die korrekte Ausgabe verantwortlich und ist angehalten im Zweifel die Ausgabe zu verweigern (§17 Abs. 8 ApoBetrO). Entsteht also der Schaden aufgrund einer Nachlässigkeit der Apotheke, wird diese dafür aufkommen müssen.

 

Wie hoch fällt das Strafmaß bei Rezeptfälschung aus?

Das Strafmaß hängt von mehreren Faktoren ab. Wichtig sind vor allem:

  • Häufigkeit und Umfang der Fälschung und Nutzung der Urkunden
  • Zweck der Straftat (Privatgebrauch, Handel, Missbrauch)
  • Art des Arzneimittels (zusätzliche Strafbarkeit durch das AntiDopG oder BtMG)

Der erstmalige und einmalige Gebrauch wird meist mit einer Geldbuße geahndet, wobei sogar eine Einstellung des Verfahrens denkbar ist.

Kommt es hingegen zu häufigen Fälschungen, ist eine Haftstrafe möglich und eine besondere Schwere könnte festgestellt werden, welche per se mit einer Haftstrafe verbunden ist.

Eine bandenmäßige oder gewerbliche Begehung wird als schwerwiegend eingestuft und führt geradewegs zu einer Freiheitsstrafe.

 

Was tun bei einem Verfahren wegen Fälschung eines Rezepts?

Beim Verdacht der Urkundenfälschung kann es passieren, dass man von einem laufenden Ermittlungsverfahren durch eine Hausdurchsuchung erfährt. Ziel der Behörden ist hierbei illegitim erworbene Arzneimittel oder gefälschte Urkunden oder Mittel zu ihrer Herstellung sicherzustellen.

Bleibt eine Hausdurchsuchung aus, erfährt man erst durch den Erhalt einer Vorladung oder eines Strafbefehls von einem Strafverfahren.

In jedem dieser Fälle sollte umgehend vom Schweigerecht Gebrauch gemacht werden, da der tatsächliche Ermittlungsstand der Behörden unbekannt ist und nicht unnötige Ermittlungsansätze geliefert werden sollten.

 

Wofür braucht man einen Anwalt?

Ein kompetenter Rechtsbeistand kann Akteneinsicht nehmen und den Ermittlungsstand aufklären. Anhand der daraus gewonnen Erkenntnisse kann mit dem Beschuldigten eine geeignete Verteidigungsstrategie abgesprochen und die rechtlichen Aussichten abgeschätzt werden.

Bei geringer Beweislast kann im Idealfall die Einstellung des Verfahrens und Straffreiheit erreicht werden. Sind die Ermittlungen zu Ungunsten des Angeklagten erfolgreich, besteht immerhin die Möglichkeit das Strafmaß möglichst gering zu halten.

Benötigen Sie einen Rechtsbeistand stehen Ihnen Dr. Brauer Rechtsanwälte bundesweit zur Seite. Sie können einfach über das anschließende Kontaktformular oder die hinterlegte Telefonnummer, auch über WhatsApp, mit uns Kontakt aufnehmen.

 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.

Beiträge zum Thema