Richtiges Verhalten bei Verkehrsunfällen

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Bereits direkt nach dem Verkehrsunfall gilt es folgendes zu beachten:

Sicherung der Unfallstelle

Wichtig ist, was ich als allgemein bekannt voraussetze, dass die Eigensicherung die höchste Priorität hat. Sichern Sie also die Unfallstelle bestmöglich ab. Es soll ja keine Folgeunfälle geben.

Der nächste Schritt ist zu überprüfen, ob und wer verletzt ist, um eine entsprechende Mitteilung an den Notrufzentrale vorzunehmen. Bei Verletzten sollten Sie dann selbst erste Hilfe leisten, den Verletzten gut zu sprechen und sich um diese kümmern.

Austausch von Daten

Des Weiteren ist es wichtig die Daten der anderen beteiligten Verkehrsteilnehmer zu notieren, also Kennzeichen, Name des Halters, Name des Fahrers, Anschriften. Wenn möglich sollten Sie -insbesondere bei ausländischen Verkehrsteilnehmern- unbedingt die Versicherungsunterlagen fotografieren, da Sie andernfalls Probleme bei der Regulierung des Unfalls bekommen könnten. Für die spätere Unfallrekonstruktion sollten auch Zeugen angesprochen werden und die Namen, die Adresse und die Telefonnummer notiert werden. Bitte notieren Sie sich nicht nur die Telefonnummer, da es schon vorgekommen ist, dass die Zeugen über eine Mobilnummer nicht erreichbar waren bzw. man sich auch leicht in der Aufregung verschreibt und die Zeugen dann nicht auffindbar sind.

Sicherung weiterer Beweise

Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Zeugenaussagen subjektiv eingefärbt sind. Vor diesem Hintergrund ist es daher, solange dies gefahrlos möglich ist, sinnvoll Fotos von der Unfallstelle mit den verunfallten Fahrzeugen aufzunehmen, und zwar bevor die Unfallstelle geräumt wird. Hilfreich ist es dabei aus verschiedenen Perspektiven die Unfallstelle mit den Fahrzeugen zu fotografieren, so dass für den Fall eines Gerichtsverfahrens ein Sachverständiger anhand dieser Fotos eine genaue Unfallrekonstruktion vornehmen kann. Je besser und übersichtlicher die Fotos sind, d.h. je genauer der Straßenverlauf und die Unfallörtlichkeiten zu sehen sind, desto leichter ist es für den Sachverständigen Feststellungen zum Unfallgeschehen zu treffen.

Das Hinzuziehen der Polizei empfiehlt sich für den Fall, dass Verletzte an der Unfallstelle sind, Sie den Verdacht haben, dass Ihr Unfallgegner Alkohol oder Drogen konsumiert hat oder bei schweren Verkehrsunfällen.

Sobald die entsprechenden Feststellungen getroffen wurden, sollte die Unfallstelle geräumt werden. Sollte Ihr Fahrzeug noch fahrfähig und verkehrssicher sein, können Sie selbst wegfahren, andernfalls müssten Sie ein Abschleppunternehmen Ihres Vertrauens beauftragen.

Wichtig ist auch, dass Sie Gegenstände, die durch den Unfall beschädigt wurden, nicht entsorgen, sondern aufheben bis der Unfall abschließend reguliert wurde. Es empfiehlt sich hier zusätzlich eine Fotodokumentation.

Bei Verletzungen sofort zum Arzt

Sollten Sie oder Ihre Mitfahrer verletzt sein, sollten Sie schnellstmöglich zum Arzt gehen, damit die Verletzungsfolgen dokumentiert werden. Alle Belege im Zusammenhang mit den Verletzungen sollten aufgehoben werden.

Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, damit dieser ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen kann. Die Anwaltsgebühren werden dabei von der gegnerischen Versicherung gezahlt, die Höhe der Anwaltsgebühren ergibt sich aus den berechtigten Forderungen. Ein Anwalt erklärt Ihnen dann auch ausführlich den genauen Ablauf der Unfallregulierung und was Sie im Einzelnen zu beachten haben. Da hier einem unerfahrenen Geschädigten einige Fehler passieren können, die einem, auch wenn man unschuldig an dem Unfall ist, Geld kosten können (Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht) ist es immer sinnvoll einen Anwalt zu kontaktieren.

Sollten Sie selbst den Unfall verschuldet haben, sollten Sie schnellstmöglich Ihre Haftpflichtversicherung informieren, dieses wird dann die Ansprüche des Unfallgegners regulieren.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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