Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall

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Rein statistisch ist jeder Autofahrer in seinem Leben zumindest einmal an einem Verkehrsunfall beteiligt. Es ist daher empfehlenswert, sich einige wichtige Verhaltensregeln einzuprägen, um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein.

Zunächst sollte die Unfallstelle mit einem Warndreieck abgesichert und (soweit erforderlich) verletzten Personen erste Hilfe geleistet werden. Ist ein Unfallbeteiligter schwerer verletzt, ist sofort ein Rettungswagen (Notrufnummer 112) herbeizurufen.

Falls an den beteiligten Fahrzeugen nicht lediglich ein Bagatellschaden vorliegt, sollten Sie die Polizei (Notrufnummer 110) informieren. Bei einem Unfall mit Verletzten ist dies grundsätzlich zu empfehlen.

Unabhängig von der polizeilichen Aufnahme ist die Dokumentation der Unfallstelle und Beweissicherung dringend anzuraten. Kommt es später zum Streit über die Schuldfrage, sind solche Beweise häufig entscheidend. Fotografieren Sie die Unfallstelle und die beteiligten Fahrzeuge möglichst aus verschiedenen Blickwinkeln, wobei möglichst die Endstellung der Fahrzeuge (direkt nach dem Unfall) festgehalten werden sollte. Häufig werden die Fahrzeuge nach dem Unfall nochmals bewegt, z.B. um Platz für den nachfolgenden Verkehr zu schaffen. Dies erschwert u.U. die Rekonstruktion des Unfallhergangs und damit die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Achten Sie beim Fotografieren darauf, dass die Kennzeichen sowie die Beschädigungen aller beteiligten Fahrzeuge auf den Bildern zu erkennen sind (Übersichts- und Nahaufnahmen).

Notieren Sie sich die Daten des Unfallgegners (vollständiger Name u. Anschrift, Kennzeichen, Haftpflichtversicherer).

Lassen Sie sich von den unfallaufnehmenden Polizeibeamten den Namen der Dienststelle und die Tagebuchnummer geben.

Sprechen Sie Unfallzeugen an und notieren Sie sich deren vollständige Kontaktdaten.

Wichtig: Sie sollten am Unfallort keinesfalls gegenüber dem Unfallgegner oder den Polizeibeamten ein Schuldeingeständnis abgeben. Dies kann sich sowohl bei der Abwicklung der Schadensersatzansprüche als auch im Rahmen eines nachfolgenden Bußgeld- oder Strafverfahrens negativ auswirken. Sie sind in keinem Fall verpflichtet, am Unfallort eine Schuld oder Mitschuld zuzugeben.

Anschließend sollten Sie den Unfall schnellstmöglich Ihrem eigenen Versicherer melden. Lassen Sie sich vom Telefonservice Ihres Versicherers sofort telefonisch die Schadensnummer durchgeben. Geschieht die Meldung nicht innerhalb einer Woche, drohen Nachteile bei der Schadensregulierung.

Machen Sie zudem zügig Ihre eigenen Schadensersatzansprüche gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer (nicht direkt gegenüber dem Unfallgegner) geltend.

Da die Regulierung von Fahrzeug- und Personenschäden sehr komplex ist und in diesem Bereich viele Fallstricke lauern, empfiehlt sich hier die Beauftragung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalts. Dessen Kosten werden i.A. vom gegnerischen Versicherer voll übernommen, wenn die Haftungsfrage geklärt ist.

Wichtiger Hinweis zum Thema Kosten

Eine kostenlose Rechtsberatung zu dem obigen Thema kann ich leider nicht anbieten.

Fragen und Einzelheiten zu den möglichen Kosten einer Beratung oder Vertretung können gerne vorab telefonisch oder per E-Mail geklärt werden.

Weitere Informationen rund um das Thema „Kosten“ finden Sie auch auf meiner Kanzleiwebsite.


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