Risikozuschlag reduzieren, Risikozuschlag aufheben

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Risikozuschlag muss nicht unbedingt bis in alle Ewigkeit gezahlt werden. 

Welche Möglichkeiten es gibt, den Risikozuschlag zu reduzieren oder aufheben zu lassen, erkläre ich hier:

Risikozuschlag bezieht sich auf die Vergangenheit

Zunächst ist wichtig zu wissen: 

Der Risikozuschlag wird aufgrund der Antworten auf die Gesundheitsfragen bei Antragstellung erhoben.

Der entsprechende Antrag auf Aufnahme in die private Krankenversicherung (PKV) oder Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) liegt aber meist schon eine Zeit lang zurück. 

Seit Abschluss des Versicherungsvertrages sind also schon ein paar Jahre vergangen. Damit hat sich auch die gesundheitliche Situation verändert. 

Es können z.B. neue Risiken hinzu gekommen sein (was für den Versicherungsvertrag nicht relevant ist). Genauso können jedoch auch alte Risiken geringer geworden sein oder sie bestehen gar nicht mehr.

Genaue Kenntnis vorteilhaft

Soll der Risikozuschlag überprüft werden, so sollte man sich zunächst die damaligen Gesundheitsfragen anschauen. 

Bei welchen Fragen wurden Vorerkrankungen angegeben? Welche Vorerkrankungen waren das genau?

In einem zweiten Schritt werden die Versicherungsunterlagen geprüft, ob darin genauere Informationen zum Risikozuschlag enthalten sind. 

Warum das alles?

Es ist zunächst einmal wichtig zu wissen, weshalb der Risikozuschlag erhoben wird. Nicht jede Antwort auf eine Gesundheitsfrage löst automatisch einen Risikozuschlag aus.

Steht fest, welche Vorerkrankungen den Risikozuschlag ausgelöst haben, sollte geprüft werden, ob diese Krankheiten/Gebrechen noch im gleichen Ausmaß wie bei Antragstellung bestehen.  

Vergleich damals zu heute

Im Prinzip wird die damalige gesundheitliche Situation mit der heutigen verglichen.

Gab es Verbesserungen oder Linderung?

Wenn ja, dann besteht ein guter Ansatzpunkt, den Risikozuschlag zu Fall zu bringen.

Wenn nicht: Besteht die Möglichkeit, die Vorerkrankung zu therapieren?

Beispiel Allergien:

Wurde Allergien angegeben, wird meist ein Risikozuschlag fällig. Allergien lassen sich allerdings therapieren. 

Selbst wenn eine solche Therapie (teilweise) aus eigener Tasche bezahlt werden muss, lohnt es sich finanziell für den Versicherungsnehmer. 

Richtige Strategie wählen

Die richtige Vorgehensweise hängt also stark von der Vorerkrankung ab. Bestehen mehrere Vorerkrankungen müssen diese im Zusammenhang gesehen werden und eine Gesamtstrategie entwickelt werden.

Hierzu kann auch eine Zusammenarbeit mit Ärzten/Therapeuten notwendig und sinnvoll sein.

Nicht immer wird man das Ziel der vollständigen Abschaffung verfolgen, es kann auch um eine Reduzierung des Risikozuschlags gehen. 

Robert Nebel, M.A.

Rechtsanwalt

Licenciado en Derecho



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Robert Nebel

Beiträge zum Thema