Rückforderung von Spieleinsätzen

  • 1 Minuten Lesezeit

Immer noch haben Kunden von online-Casinos die Möglichkeit, ihre Spielverluste (Spieleinsätze) von den Anbietern zurückzufordern. Dies 

Die oberinstanzlichen Gerichte sind nach ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Online Casinos mit dem Anbieten von Online-Glücksspielen in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit handeln und diese Tätigkeit auf Deutschland richten. Es kann daher am Ort des Wohnsitzes der deutschen Kunden geklagt werden.

Der Vertrag über die Teilnahme an den Online-Spielen ist nichtig gemäß § 134 BGB i.V.m. der nach der bis zum 30. Juni 2021 geltenden Bestimmung in § 4 Abs. 4 GlüStV 2012. § 4 Abs. 4 GlüStV (nachfolgend immer in seiner bis zum 30. Juni 2021 geltende Fassung) verbietet das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Norm auch als mit Unions- und Verfassungsrecht vereinbar beurteilt (BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 - 8 C 14/16, NVwZ 2018, 895, beckonline). Dem ist auch das Oberlandesgericht Köln gefolgt (OLG Köln, Urteil vom 10.05.2019 - 6 U 196/18, BeckRS 2019, 24908, beckonline).

Auf der sicheren Seite ist man, wenn man darlegen kann, dass man als Kunde selbst nichts von der Illegalität der Online- Casinos wusste. Nach anderer Ansicht soll der Rückzahlungsanspruch sogar bestehen, wenn der Kunde davon wusste, dass die Online Wetten in Deutschland (bis jetzt) rechtswidrig sind und zur Nichtigkeit des Vertrages führen.

Vor Gericht würde ich aber empfehlen, die 1. Variante vorzutragen.

Aus eigener Erfahrung kann ein Klageverfahren gänzlich vermieden werden, wenn man den Anspruch außergerichtlich durch Anwaltsschreiben geltend macht. 

Die Rechtslage und Rechtsprechung ist derzeit eindeutig. Dies kann sich aber jederzeit wieder ändern. Es empfiehlt sich daher, die günstige Situation zu nutzen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Richter

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten