Rückruf unter dem Code ALA9 für Porsche Cayenne – Schadenersatz im Abgasskandal

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Rund 7.000 Porsche Cayenne müssen im Abgasskandal zurück in die Werkstatt. Grund für den verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ist eine unzulässige Abschalteinrichtung, die die Behörde festgestellt hat und die entfernt werden muss.

Unter dem Code ALA9 ruft Porsche weltweit nun ca. 7.000 Cayenne der Baujahre 2015 bis 2017 zurück. Etwa die Hälfe der Fahrzeuge sind in Deutschland zugelassen, wie das KBA am 2. September 2020 veröffentlichte. Um die unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen, soll das DME-Steuergerät neu programmiert werden.

Für die Halter der betroffenen Porsche ist der Rückruf ein Problem. Da es sich um einen verpflichten Rückruf des KBA handelt, müssen sie ihm nachkommen. Anderenfalls riskieren sie, dass dem Fahrzeug die Zulassung entzogen wird. Allerdings ist ungewiss welche Folgen ein Update auf den Motor hat, beispielsweise auf seine Leistung, den Verschleiß oder den Verbrauch.

Für Porsche ist es nicht der erste Rückruf im Abgasskandal. Inzwischen musste der Autobauer fast seine gesamte Dieselflotte vom Cayenne über den Macan bis zum Panamera zurückrufen. Dass die verwendeten Dieselmotoren mit der unzulässigen Abschalteirichtung von der Konzernschwester Audi entwickelt und gebaut wurden, entlässt Porsche nicht aus der Haftung. „Porsche hat die Fahrzeuge mit der illegalen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und muss dafür auch gerade stehen. Betroffene Porsche-Fahrer haben daher gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Inzwischen haben bereits zahlreiche Gerichte entschieden, dass die betroffenen Porsche-Käufer durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadenersatz haben. Untermauert wird diese Rechtsprechung noch durch die Ansicht der EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston. Sie hatte Ende April deutlich gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenbetrieb zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen.

Der BGH hat im Mai bereits höchstrichterlich entschieden, dass VW sich im Abgasskandal schadenersatzpflichtig gemacht hat. Das Urteil bezieht sich zwar auf den kleineren Dieselmotor des Typs EA 189 bis 2 Liter Hubraum, es lässt sich aber auch Fahrzeuge mit größeren Motoren anwenden. Das hat das Landgericht Karlsruhe kürzlich bei einem Porsche Macan deutlich gemacht (Az.: 5 O 21/20). Auch hier hatte das KBA eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt. Folge sei, dass auch hier die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadensersatz haben.


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