Rückzahlung von Wetteinsätzen bei Sportwetten – Bundesgerichtshof in schwierigen europarechtlichen Gewässern ​

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Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) streiten ein führender Anbieter von Sportwetten (Tipico) und ein Spieler um eine mögliche Rückzahlung von Wetteinsätzen.


Sportwetten-Anbieter bleibt zuversichtlich

Der BGH hat in dem aktuellen Verfahren, in dem im Mai 2024 weiter verhandelt werden soll, einen Hinweisbeschluss erlassen (Beschluss vom 22.03.2024, Az.: I ZR 88/23). Darin vertritt das Gericht die Ansicht, der beklagte Sportwettenanbieter habe gegen den damaligen Glücksspielstaatsvertrag 2012 verstoßen, weil er im relevanten Zeitraum (dies war in 2018, also lange vor dem Inkrafttreten des aktuellen Glückspielstaatsvertrages 2021 ) keine Erlaubnis für öffentlich im Internet angebotene Sportwetten hatte und der Höchsteinsatz je Spieler nicht auf 1.000 Euro pro Monat begrenzt war.

Danach wären, so der BGH, die Verträge zwischen Anbieter und Spielern nichtig gewesen und der Kläger dürfte einen Rückzahlungsanspruch haben.


Europarecht versus BGH

Nicht geklärt scheint jedoch, inwieweit der BGH mit seiner rechtlichen Beurteilung gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) verstoßen könnte. Der EUGH hatte festgestellt, dass den Sportwettveranstaltern - unabhängig davon ob im Shop oder im Internet - das Fehlen der Konzession zum damaligen Zeitpunkt nicht entgegengehalten werden dürfe, weil die Bundesländer den Veranstaltern die Sportwettkonzessionen europarechtswidrig vorenthalten hatten.

Der EuGH und die Verwaltungsgerichte hätten deshalb ausdrücklich bestätigt, dass gegen die Veranstalter nicht vorgegangen werden dürfe, so ein Tipico-Anwalt. Der BGH versuche, dies rückwirkend zu korrigieren.

Der BGH wiederum sieht seine vorläufige Beurteilung dem Beschluss zufolge in Einklang mit der EuGH-Rechtsprechung. Auch eine Vorlage an den EUGH sei nicht nötig, weil die relevanten Fragen schon beantwortet seien, so das deutsche Gericht.


Gültige Malta MGA Lizenz

Tipico beruft sich darauf, seit seiner Gründung im Jahr 2004 durchgehend eine gültige Lizenz der Maltesischen Regulierungsbehörde Malta Gaming Authority (MGA) im Bereich der Sportwette gehabt zu haben. Dass die strengen regulatorischen Vorgaben eingehalten würden, werde zudem laufend kontrolliert.

Nachdem der Europäische Gerichtshof in mehreren Entscheidungen die deutsche Rechtslage - in der Zeit vor 2020 - als unionsrechtswidrig eingestuft hatte, fanden die nationalen Regelungen zur Sportwette insoweit keine Anwendung. Diese Rechtsauffassung hätten die deutschen Behörden akzeptiert und Tipico dementsprechend eine deutsche Konzession erteilt, so der Sportwetten-Anbieter.

Es bleibt spannend:  Bei Online-Sportwetten könnte sich ein Showdown vor dem Bundesgerichtshof ergeben.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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