Rund ums Rad: Mein Fahrrad wurde gestohlen – was nun?

  • 2 Minuten Lesezeit

Jedes Jahr werden in Deutschland tausende Fahrräder gestohlen. Das ist für Betroffene äußerst ärgerlich, zeitaufwendig und kann teuer werden. Wir erklären im Folgenden, wie man nach einem Fahrraddiebstahl reagieren sollte und was es dann zu beachten gilt:

Anzeige bei der Polizei

Wurde das Fahrrad gestohlen, sollte man den Diebstahl unverzüglich der Polizei melden. Denn auch, wenn die Aufklärungsraten von Fahrraddiebstählen relativ niedrig sind, wird die Versicherung nur dann für den Verlust des Fahrrads zahlen, wenn eine Anzeige erstattet wurde.

Hinweis: Im Falle eines Fahrraddiebstahls braucht die Polizei, wenn möglich, die folgenden Informationen: Eigentumsnachweis (zum Beispiel Kaufbeleg), Rahmennummer des Fahrrads, Rahmengröße und Modell, Farbe und etwaige besondere Merkmale.

Diebstahl der Versicherung anzeigen

Nun sollte der Diebstahl der Versicherung gemeldet werden. Versicherungen übernehmen in der Regel den Schaden, sofern das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen wiedergefunden wird.

Hinweis: Es kommt immer wieder vor, dass die Fahrraddiebe das Rad nur „kurz ausleihen“ und es wieder am Tatort abstellen. Sollte das Fahrrad daher später wieder auftauchen, nachdem die Versicherung eine Entschädigung gezahlt hat, muss die Versicherung über diesen Umstand informiert werden.

Welche Versicherung zahlt bei Fahrraddiebstahl?

Grundsätzlich gehört ein Fahrrad zum Hausrat und ist daher in der Hausratversicherung versichert. Das gilt jedoch nur dann, wenn das Fahrrad aus der eigenen Wohnung, einem abgeschlossenen Keller oder einer Garage gestohlen wird.

Unter Umständen zahlt die Versicherung auch, wenn das Rad aus dem eigenen umzäunten Garten oder einem Fahrradabstellraum entwendet wurde. Dann wird jedoch vorausgesetzt, dass das Fahrrad abgeschlossen wurde. Hier kann sich ein Blick in die Versicherungspolice lohnen.

Wird das Rad hingegen auf der Straße, am Bahnhof oder am Arbeitsplatz gestohlen, zahlt die Hausratversicherung nicht. Man benötigt für solche Fälle eine zusätzliche Fahrradklausel im Rahmen der Hausratversicherung oder eine Fahrradversicherung. Diese Versicherungen greifen jedoch meist nur dann, wenn das Fahrrad im Zeitpunkt des Diebstahls mithilfe eines sicheren Fahrradschlosses abgeschlossen war.

Ihr Fahrrad wurde gestohlen und nun weigert sich Ihre Versicherung für den Schaden aufzukommen? Melden Sie sich bei uns! Wir prüfen die Sach- und Rechtslage und beraten Sie gerne!

Foto(s): stock.adobe.com/Rainer Fuhrmann

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dominik Gräf

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten