Schadenersatzforderung der Kanzlei Image Law für die Cephas Picture Library Ltd.

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Uns liegt ein Forderungsschreiben der Kanzlei Image Law aus Hamburg vor, die für die Cephas Picture Library Ltd. die Zahlung eines Schadenersatzbetrages fordern. 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/forderungsschreiben-der-kanzlei-image-law-fuer-die-afp-agence-france-presse-gmbh_143001.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/urheberrecht-forderungsschreiben-der-kanzlei-image-law-fuer-die-aurora-photos-ltd_127806.html

In dem kurzen Schreiben wird unter Verweis auf den Image Stock der Bildagentur unter www.cephas.com deren Rechteinhaberschaft behauptet. 

Unter Angabe eines Deeplinks, der direkt auf den vorgeworfenen Verstoß verweist, wird die unberechtigte Verwendung des streitgegenständlichen Lichtbildes behauptet und der Gegenstand der Beauftragung der Rechtsanwälte (Schadenersatz) kundgetan. Die Abgabe eines Unterlassungsversprechens wird nicht gefordert (daher handelt es sich hier auch um keine Abmahnung).

Der Schadenersatz wird der Höhe nach mit einer Lizenzanalogie berechnet, d. h. es wird der Betrag als Schaden angesetzt, auf den sich zwei verständige Parteien im Rahmen einer Lizenzierung für die fragliche Nutzung geeinigt hätten. Im Streitfall wäre hier das Gericht aufgerufen, die Schadenshöhe zu schätzen.

Zusätzlich zum (Lizenz-)Schadenersatz werden noch die Kosten des Rechtsanwaltes beziffert.

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