Schadensersatz bei Unfall (Pkw)

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Bei einem fremdverschuldeten Unfall, bei welchem wir einen Schadensersatz aus dem Unfall für Sie zu prüfen haben, obliegt es uns als Anwälten , Sie zu jeder Schadensposition aufzuklären und zu beraten.

Bei einem Unfall und dessen Regulierung fallen die größten Kosten meistens auf den Fahrzeugschaden. 

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt waren,prüfen wir als Anwälte aber auch  die Ansprüche , die regelmäßig neben den Fahrzeugschaden treten, wie Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Sachverständigenkosten u.s.w.

Wichtig zu wissen ist, dass bei einem Unfall die Art des Fahrzeugschadens meistens Auswirkungen auf die Art und Höhe des sonstigen Schadenserstzes hat.

Besonders genau muss der Anwalt den Unfall prüfen, wenn die Reparaturkosten gewisse Schwellenwerte überschreiten.

Ein Schwellenwert ist der Widerbeschaffungswert des Fahrzeuges nach dem Unfall.  Bei dem Widerbeschaffungswert handelt es sich um den Preis , den der Mandant nach dem Unfall auf dem freien Markt zahlen muss, um ein möglichst gleiches Fahrzeug , wie das, was bei dem Unfall beschädigt oder zerstört wurde, zu erwerben.

Bei dem Widerbeschaffungswert beraten wir auch rund um die Frage der Mehrwertsteuer.

Wir fragen bei unseren Mandantinnen und Mandanten frühzeitig und leicht verständlich nach, ob Sie sich vielleicht von einem unzuverlässigen , wenig nachgefragten, durch den Unfall beschädigten Fahrzeug im Rahmen der Geltendmachung des Schadenserstzes trennen möchten, oder vielleicht- trotz des Unfalles- an dem Fahrzeug hängen und es schätzen und deswegen den Unfallschaden auf jeden Fall reparieren lassen wollen.

Einige Mandantinnen  und Mandanten werden mit sehr neuwertigen Fahrzeugen in einen Unfall verwickelt. Dann möchte man verständlicherweise den Neupreis akls Schadenersatz geltend machen. 

Wir beraten Sie dann,welche Laufleistung vor dem Unfall dann maßgeblich ist und ob die Gebrauchsdauer vor dem Unfall nicht zu lange war.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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