Schadensersatz und Schmerzensgeldanspruch für eine verpfuschte Schönheitsoperation in der Türkei

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Von Haartransplantation zu Fettabsaugung, bis zur Brustvergrößerung, Menschen aus aller Welt reisen für Schönheitsoperationen in die Türkei. Die niedrigen Preise locken auch viele aus Deutschland. Der Schönheitstourismus in der Türkei boomt. Hin und wieder kann es passieren, dass Patienten mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind. Ob und was für Rechte Ihnen bei einem fehlgeschlagenen kosmetischen Eingriff zustehen und wie Sie vorgehen sollten, erläutern wir in diesem Artikel

Was ist der rechtliche Unterschied zwischen einer medizinisch notwendigen Operation und einer Schönheitsoperation?


Der rechtliche Unterschied zwischen einer medizinisch notwendigen Operation und einer Schönheitsoperation liegt darin, dass bei einer medizinisch notwendigen Operation der behandelnde Arzt ‘lediglich’ dazu verpflichtet ist, die Behandlung auf der Basis der allgemein anerkannten gängigen medizinischen Standards durchzuführen. Im Rahmen eines Prozesses kann der behandelnde Arzt sich durch entsprechenden Vortrag entlasten. Anders sieht die rechtliche Lage bei medizinisch nicht notwendigen Schönheitsoperationen vor. Hier wird eine Art Garantie für den Erfolg der Schönheitsoperation übernommen, wodurch nach Rechtsprechung des türkischen Kassationshofes eine Entlastung allein durch den Vortrag, die Behandlung sei auf Basis des allgemein anerkannten, gängigen, medizinischen Standards erfolgt, nicht möglich sei.[1]

Welche Ansprüche hat der Patient bei einer verpfuschten Schönheitsoperation?


Patienten können bei einer verpfuschten Schönheitsoperation materiellen (Reisekosten, Kosten für Unterkunft, entgangener Gewinn usw.) und immateriellen Schadensersatz (Schmerzensgeld) beanspruchen.


Wie sollten Patienten nach einem fehlgeschlagenen kosmetischen Eingriff vorgehen?


Ist der kosmetische Eingriff fehlgeschlagen, sollten Patienten sich umgehend von einem anderen Arzt beraten lassen – auch wenn der behandelnde Mediziner behauptet, die gewünschten Veränderungen würden noch eintreten. Wichtig ist, dass vor Beweisermittlung keine Revisionsoperation durchgeführt wird, weil hierdurch die Beweisbarkeit im Rahmen einer Klage kaum möglich ist. Das Einholen eines ärztlichen Berichts oder die die Einleitung eines Beweisermittlungsverfahrens ist ratsam. Zudem sollten Fotos erstellt werden oder Zeugen nach ihren Kontaktdaten gefragt werden. Das können z. B. Ihre Zimmergenossen im Krankenhaus sein.

Wenden Sie sich wenn möglich an einen spezialisierten Rechtsanwalt, bevor Sie wegen einer Haftung an den betroffenen Arzt oder die zuständige Versicherung oder die Schönheitstourismusagentur herantreten.


Wie kann ich meine Ansprüche prozessual geltend machen?


Zuständig für Rechtsstreitigkeiten über fehlgeschlagene kosmetische Eingriffe ist nach türkischem Recht das Verbrauchergericht. Vor der Einleitung einer Klage muss ein Mediationsverfahren durchgeführt werden. Erst nach Durchführung eines erfolglosen Mediationsverfahrens kann der Klageweg beschritten werden.


Gerne stehen wir bei Fragen zu Ansprüchen im Rahmen von fehlgeschlagenen kosmetischen Eingriffen zur Verfügung, beraten und vertreten Sie bei der Geltendmachung im Rahmen von Mediations- und Klageverfahren in der Türkei.



[1] Yargıtay 13 HD. 5.4.1993 karar tarihli E.131, K.2471


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