Scheidung gegen den Willen des Ehepartners möglich?

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Kann ich mich scheiden lassen, obwohl mein Ehepartner angekündigt hat, der Scheidung nicht zuzustimmen ?

Trennung länger als drei Jahre

Wenn Sie seit drei Jahren oder länger von Ihrem Partner getrennt leben, ist es ohne Weiteres möglich, sich gegen den Willen des anderen Ehegatten scheiden zu lassen.

Trennung länger als ein Jahr aber kürzer als drei Jahre

Wenn die Trennung zwar ein Jahr aber noch nicht drei Jahre zurückliegt, kommt es auf den  Einzelfall an, ob eine Scheidung gegen den Willen des anderen Ehegatten möglich ist oder nicht. Entscheidend ist, ob das Gericht in einem solchen Fall nach der Anhörung der Ehegatten zu dem Ergebnis kommt, dass die Ehe endgültig gescheitert und eine Versöhnung nicht zu erwarten ist. Es ist anzuraten, bereits frühzeitig detailliert darzulegen, warum Sie zur Fortsetzung unter keinen Umständen bereit sind.

Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass ein Scheidungsantrag bereits nach einem Jahr der Trennung eingereicht werden kann, auch wenn der Ehepartner seine Zustimmung zur Scheidung verweigert. Entscheidend ist aber, dass in einem solchen Fall die Beweisaufnahme bei Gericht ergibt, dass der scheidungswillige Ehegatte unter keinen Umständen bereit dazu ist, die Ehe fortzusetzen. Dazu kann beispielsweise auch ein neuer Lebensgefährte vor Gericht als Zeuge angehört werden. 

Gerne können Sie uns kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen zu einer Scheidung gegen den Willen des anderen Ehegatten haben oder eine solche Scheidung einreichen möchten.

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