„Scheidung-Online“

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Das Wichtigste vorab

Ein Ehescheidungsverfahren kann nicht online durchgeführt werden, dies bleibt ausschließlich den Familiengerichten vorbehalten.

Damit sind die zahlreich im Netz kursierenden Verweise auf ein sog. „Online-Ehescheidungsverfahren“ oftmals verwirrend und teilweise unzutreffend. Wenn überhaupt, steht die sog. „Scheidung-Online“ als eine Umschreibung für den Ablauf des gerichtlichen Scheidungsverfahrens, bei dem die vorgerichtliche Kontaktaufnahme und eine sich anschließende Korrespondenz zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten elektronisch über das Internet erfolgt und so bspw. die Möglichkeit wahrgenommen wird, per Online-Formular bzw. E-Mail die erforderlichen Daten an den Rechtsanwalt zu übermitteln.

Mit diesen Daten erstellt der Rechtsanwalt im Nachgang den Ehescheidungsantrag und reicht diesen an das zuständige Familiengericht ab, bei dem dann ein Verhandlungstermin in Anwesenheit der Eheleute stattfinden wird.

Entsprechend erspart sich der Scheidungswillige in diesen Fällen – wenn überhaupt – persönliche Anwaltsbesuche und damit verbundene Wartezeiten, mehr aber auch nicht.

Unser Tipp

Wir vertreten in unserem Hause die Auffassung, dass ein Ehescheidungsverfahren grundsätzlich eine sehr persönliche Angelegenheit darstellt und entsprechend individuell zu behandeln bzw. zu beraten ist. Wer dennoch mit seinem Ehegatten bereits Einvernehmen darüber erzielt hat, dass ein Ehescheidungsverfahren – möglichst einvernehmlich – durchgeführt werden soll, kann durchaus von einer beschleunigten Verfahrensbearbeitung durch elektronische Datenübermittlung an den zu beauftragenden Rechtsanwalt Gebrauch machen.

In diesem Fall besteht in unserem Hause die Möglichkeit, uns die für ein sich anschließendes Ehescheidungsverfahren maßgeblichen Informationen elektronisch zu übermitteln, das für die Datenübermittlung erforderliche Online-Formular finden Sie auf unserer Homepage unter www.dortmund-anwalt.de/scheidung.html. Wir werden uns nach Eingang und Überprüfung Ihrer Daten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und in Absprache mit Ihnen die notwendigen Schritte einleiten.

Bei Bedarf werden wir Ihnen zusätzlich zu den voraussichtlich im Ehescheidungsverfahren anfallenden Kosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) eine erste telefonische Kosteneinschätzung übermitteln, Sie können sich dann anhand dieser Informationen entscheiden, ob Sie uns mit der Durchführung des Ehescheidungsverfahrens beauftragen möchten. Erst im Anschluss an eine Beauftragung werden wir den Ehescheidungsantrag an das für Sie zuständige Familiengericht abreichen, bei dem dann ein Gerichtstermin in Anwesenheit beider Ehegatten stattfinden wird.

Als auf familienrechtliche Angelegenheiten spezialisierte Kanzlei sind wir im gesamten deutschen Bundesgebiet tätig und werden Sie selbstverständlich zu dem Gerichtstermin begleiten.

Sollte zu regelungsbedürftigen Angelegenheiten der Ehescheidung (Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Sorge- und Umgangsrecht bei minderjährigen Kindern etc.) weiterer Klärungsbedarf vorhanden sein, stehen wir jederzeit auch in diesen Fällen für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.

Wenden Sie sich an uns!

Kanzlei

Bartholome ° Goosmann

– Alles was Recht ist –


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