Scheidung, wenn Partner Krieg befürwortet?

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Ehepaare müssen nicht immer einer Meinung sein. Im Gegenteil. Ein Streit, bei dem jeder die Argumentation des anderen respektiert, kann ein konstruktives Element darstellen, die eheliche Beziehung zu fördern. Befürwortet ein Partner jedoch einen Krieg, könnte schnell eine Grenze überschritten sein. Allein im Jahr 2020 gab es weltweit 29 Kriege und bewaffnete Konflikte auf der ganzen Welt. Ein aktuelles Beispiel ist etwa der Russland-Ukraine-Krieg. Wie können Sie in der Ehe damit umgehen, wenn der Partner oder dessen Familie Krieg unterstützt? Und falls es zur Trennung kommt: Ist eine vorzeitige Scheidung vor dem Ablauf des Trennungsjahres möglich?

Was ist, wenn der Partner den Krieg unterstützt?

Seit Menschengedenken gibt es Kriege. Es lässt sich nur resignierend feststellen, dass es immer wieder Menschen gibt, die in ihrem Streben nach Macht und vermeintlichen Vorteilen bereit sind, sprichwörtlich über Leichen zu gehen. Doch eins muss klar sein: Im Ergebnis gibt es nie wirkliche Sieger. Die Geschichte ist voller Beispiele dafür. Jede Partei verliert, auch wenn sie sich als Sieger fühlt. Leidtragende ist immer die Bevölkerung, die jeden Krieg mit Tod, Verelendung, Verarmung, physischem und psychischem Leid bezahlt. Und dennoch kommt es vor, dass Partner einen Krieg befürworten oder gar gut finden. Die Situation wird möglicherweise noch schwieriger, wenn auch Ihre jeweiligen Familien unterschiedlicher Meinung sind. Letztlich ist es immer eine Frage, wie zuverlässig und intensiv der Partner seine Meinung gebildet hat und er oder sie diese vertritt.

Konflikt verschweigen?

Unterstützt der Partner den Krieg oder findet Krieg als Mittel der politischen Auseinandersetzung gut, während Sie eine gegenteilige Meinung vertreten, kann sich empfehlen, das Thema irgendwie auszuklammern. Möchten Sie vermeiden, dass Ihre Diskussion eskaliert und vielleicht zur Trennung und Scheidung führt, werden Sie gar nicht anders können, als sich auf keine Diskussion einzulassen oder zumindest die Meinung des Partners zu respektieren, auch wenn Sie dessen Meinung nicht teilen.

Dies gilt umso mehr, als der Partner vielleicht etwaiger staatlichen Propaganda unterliegt. Vertritt der Partner eine verfestigte Meinung und sympathisiert mit einer Kriegspartei, werden Sie es mindestens schwer haben, ihn oder sie vom Gegenteil und insbesondere Ihrer eigenen Meinung zu überzeugen. Es macht insoweit wenig Sinn, sich ständig und fortlaufend auf eine Diskussion einzulassen und Gefahr zu laufen, dass Sie sich nicht nur politisch, sondern auch menschlich voneinander entfernen.

Konflikt offen ansprechen?

Sie könnten versuchen, den Partner zu motivieren, zur Meinungsbildung auch auf andere Quellen zurückzugreifen und zu hoffen, dass sich daraus eine verbesserte Einschätzung der Gegebenheiten herausbildet. Letztlich beruht jede Meinung darauf, wie gut oder schlecht oder einseitig oder vielseitig man informiert ist. Dazu gehört natürlich auch die innere Bereitschaft, sich vielfältig zu informieren und die Fähigkeit, die eigene Meinung auf den Prüfstand zu stellen. Letztlich gibt es kaum etwas Schwierigeres, einen Menschen von einer verfestigten Einschätzung abzubringen, vor allem dann, wenn es um politische Gegebenheiten geht. Wie erfolgsversprechend das ist, bleibt letztlich Ihre persönliche Einschätzung.

Camouflage-Tick: Alles nur ein Missverständnis?

Viele Paare geraten in Streit, weil der andere sich nicht ihren Vorstellungen nach kleidet bzw. etwas trägt, was mit einer politischen Aussage gleichzusetzen ist. Sehr oft geht es dabei um Militärkleidung wie

  • Tarnkleidung,
  • Camouflage-Jacken,
  • Uniformen nicht mehr existenter Staatengebilde oder
  • die Verwendung von Abzeichen.

Das Ganze ist oft nicht auf den eigenen Garten und das Hausinnere als bequeme Freizeitkluft beschränkt, sondern weitet sich auf das Tragen dieser Dinge in der Öffentlichkeit aus. Spätestens dann kann man mindestens von einem ernsthaften Hobby sprechen, das regelmäßig Streit entfachen kann.

Der Armeeutensilien verehrende Partner argumentiert dann oft, dass seine Kleiderwahl einem technischen Interesse, Nostalgie oder vielleicht sogar der Ehrerweisung des Großvaters dient, der Oberleutnant der DDR gewesen sein mag. Kommen jedoch bestimmte Attitüden hinzu, bei der Betrachtung von Kriegsnachrichten geäußerte Kommentare oder die Ergreifung von Partei pro eine Seite, dürften sich Zweifel einstellen.

Trennung wegen unterschiedlicher politischer Einstellung?

Eine Ehe lebt davon, dass die Partner sich gegenseitig respektieren. Dazu gehört auch, Meinungen anzuerkennen oder zumindest zu ertragen, die nicht der eigenen Einschätzung von einer bestimmten Situation entsprechen. Gerade dann, wenn es um politische Einstellungen geht, ist das Konfliktpotenzial hoch.

Vielleicht bedenken Sie, dass Sie den Partner oder die Partnerin nicht wegen seiner bzw. ihrer politischen Einstellung schätzen und lieben gelernt haben, sondern als Mensch. Da kein Mensch perfekt ist und als Individuum auch nicht Ihr Ebenbild darstellt, werden Sie den Partner mit all den Stärken und Schwächen akzeptieren müssen. Ob sich wegen der unterschiedlichen politischen Einstellung daraus eine Trennung entwickelt, müssen Sie für sich selbst klären.

Was ist bei Streit in der Familie wegen Krieg?

Krieg wird oft als so schwerwiegend empfunden, dass sogar innerhalb der Familie Streit ausbricht und der Kontakt untereinander abgebrochen wird. Sofern Sie sich zumindest mit Ihrem Ehepartner auf einer Linie befinden, ist zumindest Ihre Ehe hoffentlich nicht gefährdet. Versuchen Sie möglichst, Ihre Ehe aus diesem Streit herauszuhalten. Vielleicht finden Sie als Ehepaar eine Lösung, wie Sie mit dem Streit umgehen und wie nah Sie das Ganze an sich ranlassen. Das ist natürlich je nach Nähe zur Familie schwierig oder schlicht nicht umsetzbar. Daher ist nicht auszuschließen, dass der Streit auch auf die Ehe ausstrahlt. Zur Not gehen Sie erstmal auf Abstand und warten ab, wie sich der Konflikt entwickelt.

Rechtfertigt die Befürwortung eines Krieges eine Härtefallscheidung?

Im Regelfall müssen Sie vor der Scheidung das Trennungsjahr vollzogen haben. In Ausnahmefällen kommt die vorzeitige Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres in Betracht. Eine solche Härtefallscheidung erfordert handfeste Gründe in der Person des Partners, die es Ihnen unzumutbar erscheinen lassen, Ihre Ehe auch nur noch formal bis zum Ablauf des Trennungsjahres aufrechterhalten zu müssen.

Subjektive Befindlichkeiten oder Gründe in Ihrer Person wie z.B. Ihre eigene politische Meinung rechtfertigen keine vorzeitige Scheidung. Da es sich bei einer vorzeitigen Scheidung um eine Ausnahmesituation gegenüber der bloß gescheiterten Ehe handelt, kommt eine Härtefallscheidung bei bloßen Schwierigkeiten, Unstimmigkeiten oder ehetypischen Zerwürfnissen nicht in Betracht. Die Rechtsprechung hat in einer Reihe von Einzelfällen immer wieder entschieden, ob eine eheliche Problematik ausreicht, einen Härtefall zu begründen. Typische Beispiele einer Härtefallscheidung sind die Scheidung wegen

  • Gewalttätigkeiten in der Ehe oder
  • die durch Alkohol oder Drogen geprägte Lebensführung des Partners oder der Partnerin.

Im Hinblick auf die Befürwortung eines Krieges erscheinet es mindestens zweifelhaft, ob der politische Standpunkt des Ehepartners einen Grund darstellt, dass es Ihnen nicht zuzumuten wäre, das Trennungsjahr abwarten zu müssen. Auch die unterschiedliche Einschätzung eines Krieges ist Teil der politischen Einstellung und dürfte es nicht unzumutbar erscheinen lassen, das Trennungsjahr abzuwarten. Hinzu kommt, dass das Trennungsjahr den Zweck verfolgt, eventuell Versöhnungsversuche zu ermöglichen und die Ehe aufrechtzuerhalten. Würden Sie vorzeitig geschieden, wäre dieses Ziel nicht zu erreichen.

Welches Recht gilt für den Fall Ihrer Scheidung?

Haben die Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, können Sie in Deutschland problemlos geschieden werden. Zuständig ist im Regelfall das Amtsgericht an Ihrem Wohnort oder dort, wo der Ehepartner mit Kindern wohnt. Werden Sie in Deutschland geschieden, gilt in der Regel deutsches Scheidungsrecht. Die Scheidung wird dann also nicht nach dem Recht Ihres Heimatstaates durchgeführt.

Fazit

Jede Ehe steht früher oder später vor unvorhersehbaren Herausforderungen. Hat sich Ihre Ehe bislang bewährt, sollten Sie auch diese Bewährungsprobe bestehen. Lassen sich die Differenzen jedoch trotz aller Bemühungen nicht überbrücken, sollten Sie sich nicht scheuen, die Trennung zu vollziehen und die Scheidung zu beantragen. Möchten Sie zügig geschieden werden, können Sie die Option Online-Scheidung in Betracht ziehen. Diese ist zeitlich und örtlich flexibel, sowie ganz einfach auf den Weg zu bringen. Bei weiteren Fragen dazu können Sie mich gerne jederzeit kontaktieren.

Foto(s): iurFRIEND

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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