Teil 1: Scheidungstricks entlarvt: Geld ausgeben, Konten leeren und Einkommen reduzieren

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Eine Scheidung ist eine emotionale Herausforderung, bei der viele versucht sind, sich unfaire Vorteile zu verschaffen. In diesem ersten Teil meines Rechtstipps beleuchte ich die ersten drei der häufigsten Scheidungstricks und zeige auf, ob und wie man sich dagegen effektiv wehren kann. Aus Erfahrung kann ich vorausschicken, dass Fairness und Kooperation erfolgversprechender sind als vermeintliche Scheidungstricks. 


Scheidungstrick Nr. 1: Geld ausgeben oder verstecken


Ein beliebter Trick ist es, heimlich Geld vom eigenen Konto abzuheben oder sich teure Dinge wie Luxusreisen oder hochwertige Produkte zu gönnen. Das Ziel ist klar: Der Partner soll möglichst wenig Geld erhalten, indem das Vermögen verringert wird, so dass weniger geteilt werden muss.


Ist bei der Scheidung allerdings weniger Vermögen vorhanden als bei der Trennung, wird der fehlende Betrag einfach zum Endvermögen hinzugerechnet. Um die Differenz nachzuweisen, kann der Ehegatte Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung und zum Zeitpunkt der Scheidung verlangen. Diese Anrechnung kann der Ehegatte nur verhindern, wenn er nachweisen kann, dass er das Vermögen nicht verschenkt, verschwendet oder sonst in einer den anderen benachteiligenden Weise vermindert hat. 


Wenn Ihr Partner Geld verschleudert, sollten Sie sich so schnell wie möglich anwaltlichen Beistand holen. Sammeln Sie Beweise, dann kann unter bestimmten Voraussetzungen der Zugewinnausgleich vorzeitig verlangt werden oder das Vermögen des Partners "eingeforen" werden. Ist das Trennungsjahr abgelaufen, sollten Sie schnellstmöglich Scheidungsantrag einreichen. 


Anders sieht es aus, wenn schon lange vor der Trennung Geld beiseite geschafft wurde. Nur wenn konkrete Anhaltspunkte für Vermögensverschiebungen vorgebracht werden, kann der benachteiligte Partner auch Auskunft über Transaktionen vor der Trennung verlangen. Auch wenn diese Verschleierungstaktik auf den ersten Blick erfolgversprechend erscheint, ist davon dringend abzuraten. Wer bei der Auskunft zur Berechnung des Zugewinns Vermögenswerte verschweigt, macht sich wegen Betrugs strafbar.


Scheidungstrick Nr. 2: Das gemeinsame Konto leer räumen


Sehr häufig wird kurz vor oder nach der Trennung das gemeinsame Bankkonto leergeräumt. Hiervon kann nur abgeraten werden.


Abhebungen von gemeinsamen Konten nach der Trennung können zurückgefordert werden, wenn sie mehr als die Hälfte des Guthabens ausmachen. Vor der Trennung darf zwar mehr als die Hälfte abgehoben werden. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass das Geld für die Familie ausgegeben wurde. Andernfalls muss auch der die Hälfte des Guthabens übersteigende Betrag zurückgezahlt werden. 


Problematisch kann es werden, wenn der Ehegatte das abgehobene Geld nicht mehr zurückzahlen kann, weil er es ausgegeben hat. Dann braucht man einen Gegenanspruch, um sich schadlos zu halten. 


Scheidungstrick Nr. 3: Einkommen reduzieren


Häufig versucht der unterhaltspflichtige Ehepartner sein Einkommen zu reduzieren. 

Angestellte können zum Beispiel Überstunden ablehnen, eine schlechter bezahlte Arbeit annehmen oder Einkommensquellen verschweigen, um weniger Unterhalt zahlen zu müssen. Diese Versuche sind in der Regel nicht zielführend. Können keine nachvollziehbaren Gründe für Einkommensreduzierungen dargelegt werden, wird einfach das bisherige Einkommen fiktiv für die Unterhaltsberechnung herangezogen. Wird die Einkommensquelle verschwiegen, kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Selbständige haben viele Möglichkeiten, ihren Gewinn und damit ihr Einkommen zu reduzieren. Sie können z.B. hohe Rücklagen bilden, in ihren Betrieb investieren oder die neue Lebensgefährtin als Sekretärin einstellen. 

Um solchen Manipulationen wirksam zu begegnen, muss der bestehende Auskunftsanspruch konsequent durchgesetzt werden. Selbständige müssen nicht nur vollständige Jahresabschlüsse vorlegen, sondern auch Lohnjournale, Abschreibungslisten und Angaben zu Rückstellungen machen. Es kann auch ein teures Sachverständigengutachten angefordert werden, mit dem die Bilanz des Unternehmens der letzten drei Jahre überprüft wird. Die Gewinnermittlung wird für die Unterhaltsberechnung um die ungerechtfertigten Abzüge korrigiert.


Fortsetzung folgt…


Es ist verständlich, dass die Trennung emotional aufwühlend ist und Sie oder Ihr Ex-Partner nach Möglichkeiten suchen, die eigen Position zu stärken. Sie sollten jedoch bedenken, dass Tricks und Täuschungen oft zu langwierigen und teuren Gerichtsverfahren führen. Dies kann die Beziehung zusätzlich belasten und eine gütliche Einigung erschweren. Wer auf Fairness und Kooperation setzt, kommt meist schneller und besser zu einer Lösung.  

In meinen nächsten Rechtstipps werde ich weitere Scheidungstricks vorstellen und behandeln. Bleiben Sie dran.



Foto(s): @Wissing Heintz Gehrlein Rechtsanwälte

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