Scheidungsvertrag – so regeln Sie die Folgen der Scheidung

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8 Fragen, 8 Antworten

Wer sich scheiden lassen will und sich hinsichtlich der Scheidungsfolgen mit seinem bzw. seiner Ex voraussichtlich nicht in allen Bereichen einig wird, sollte über einen Scheidungsvertrag (korrekt: „Scheidungsfolgenvereinbarung“) nachdenken. So ein Vertrag hat viele Vorteile gegenüber einer gerichtlichen Entscheidung über streitige Punkte – insbesondere spart er Zeit, Geld und Nerven.

Informationen zur Beratung und anwaltlichen Vertretung bei der Gestaltung und Prüfung von Scheidungsverträgen finden Sie auf unserer Kanzleiwebsite: ROSE & PARTNER - Scheidungsverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen

1. Welche Formvorschriften gelten für einen Scheidungsvertrag?

Wie bei anderen Eheverträgen bzw. Trennungsvereinbarungen, muss ein Scheidungsvertrag notariell beurkundet werden, wenn er zum Beispiel Regelungen zum Güterstand/Zugewinnausgleich enthält oder die Übertragung von Immobilien regelt

2. Braucht man für einen Scheidungsvertrag einen Rechtsanwalt?

Ein Rechtsanwalt ist immer dann geboten, wenn Sie und Ihr Ehepartner nicht die gleichen Interessen haben. Dann kann nur der Anwalt (nicht der neutrale Notar) dafür sorgen, dass Ihre Interessen bei der Vereinbarung optimal berücksichtigt werden. Außerdem kann der Anwalt (bzw. Steuerberater in seiner Kanzlei) auch die steuerliche Prüfung des Vertrages übernehmen

3. Was kostet ein Scheidungsvertrag?

Während sich die Kosten der Beurkundung der Vereinbarung streng nach den gesetzlichen Vorgaben und damit nach dem Gegenstandswert richten, können die Kosten der anwaltlichen Vertretung mit dem Rechtsanwalt frei vereinbart werden. Diese richten sich gewöhnlich nach dem Arbeitsaufwand und dem Wert der Angelegenheit und dem damit verbundenen Haftungsrisiko

4. Welche Regelungen zum Vermögen gehören in den Scheidungsvertrag?

Im Scheidungsvertrag können sie zum Beispiel die sofortige Auflösung der Zugewinngemeinschaft und den Wechsel in die Gütertrennung regeln. Ebenso gehört in den Vertrag, ob und wie etwaige Zugewinnausgleichsansprüche zu begleichen sind. Soll gemeinsames Vermögen künftig nur einem Ehepartner gehören, kann auch hier eine entsprechende Übertragung geregelt werden.

5. Was ist hinsichtlich von Immobilien bzw. der Ehewohnung sinnvoll?

Immobilien gehören bei Trennungen und Scheidungen zu den häufigsten Konfliktherden. Im Scheidungsvertrag können Sie z.B. die Bewertung für den Zugewinn regeln, die weitere Nutzung von Ehewohnungen oder auch das Schicksal des Mietverhältnisses.

6. Kann man auch Versorgungsausgleich und Unterhalt regeln?

In einem Scheidungsvertrag lässt sich auch der Versorgungsausgleich regeln bzw. ausschließen. Hier guckt regelmäßig aber noch das Familiengericht im Scheidungsverfahren drauf. Regelungen zum Versorgungsausgleich und zum Unterhalt dürfen nicht dazu führen, dass ein Ehegatten künftig auf Sozialhilfe angewiesen ist, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten

7. Was ist mit den gemeinsamen Kindern?

Regelungen zum Sorgerecht, zum Umgang und dem Kindesunterhalt können zwar in den Scheidungsvertrag aufgenommen werden, dürfen aber nicht dazu führen, dass das Kindeswohl beeinträchtigt wird. Insoweit ist die Vertragsfreiheit der Eltern hier eingeschränkt

8. Wann gehören auch Angaben zum Erbrecht in den Scheidungsvertrag?

Das gesetzliche und auch testamentarische Erbrecht des Ehegatten erlischt regelmäßig mit der Scheidung. Hier sind klarstellende Regelungen geboten, insbesondere, wenn es ein Berliner Ehegattentestament gibt, in dem sich beide Eheleute gegenseitig zum Alleinerben eingesetzt haben.


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