Schlechte Erfahrungen mit SparAllianz AG! Neuer Anlagebetrug? „The Broker“ thebroker.ai

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Wir hatten bereits am 06.02.2023 und 8.01.2023 über die SparAllianz AG, Betreiberin der Website spar-allianz.de, berichtet. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte bereits vor der SparAllianz AG gewarnt, weil diese entgegen ihrer Behauptung keine Erlaubnis der BaFin nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz zum Erbringen von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen hat. 


Identitätsmissbrauch zu Lasten der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG bestätigt


Es hatte sich auch bestätigt, dass entgegen der Behauptung der SparAllianz AG kein Zusammenhang zur Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG oder anderen Allianz-Gesellschaften besteht und ein Identitätsmissbrauch durch unbekannte Dritte erfolgte. Die Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG bestätigte einem unserer Mandanten, dass es sich bei der „spar-allianz“ um eine Betrugs-Seite mit gefälschtem Logo der Allianz sowie gefälschtem Impressum mit Bezug zur Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG handle. Die Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG habe bereits Anzeige erstattet, Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln noch. 


Wir haben bereits für zahlreiche Mandanten Strafanzeige gegen die Verantwortlichen erstattet und rechtliche Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.


Lesen Sie hierzu:

Anlagebetrug SparAllianz AG? Schlechte Erfahrungen – Identitätsmißbrauch bestätigt – Auszahlung!


SparAllianz AG: BaFin ermittelt gegen spar-allianz.de – Identitätsmissbrauch – Anlagebetrug?


Folgebetrug durch „The Broker AI“?

Nun haben sich Mandanten an uns gewandt, die von Mitarbeitern einer Kryptowährungsplattform mit dem Namen TheBroker AI (thebroker.ai) kontaktiert wurden, die behaupteten, dass sie das verloren geglaubte Geld (in Höhe von € 119.600,00) von der SparAllianz gefunden hätten. Kontaktiert wurden sie von einem Herrn „Manuel Wagner“, angeblich Senior Broker von The Broker AI. Unsere Mandanten müssten nur noch 10 % des angeblich gefundenen Geldes an The Broker AI bezahlen, dann würde ihr Geld ausbezahlt werden.


Unsere Mandanten wurden mit verschiedenen Argumenten zu einer weiteren Zahlung überredet. Herr Manuel Wagner zeigte ihnen u.a. die Webseite GOV.UK, die der BaFin entsprechen sollte, auf der „The Broker" angeblich als seriös eingestuft wäre.


Vorsicht bei Vorauszahlungen als Bedingung für angebliche Auszahlung 

Als Begründung für die 10% Vorabgebühr wurde folgende „Nutzungsbedingung“ aus der Homepage angegeben:


„1.Brokergebühren
Wenn Sie einen Broker über die Plattform engagieren, stimmen Sie zu, eine Brokergebühr von 10% zu zahlen, die von dem verwalteten Betrag abgezogen wird. Diese Gebühr muss vor jeder Vermögensentnahme bezahlt werden und darf nicht aus TheBroker AI-Trading Platform bezogen werden. Die Brokergebühr entschädigt den Broker für seine Dienstleistungen und Expertise sowie die Kosten für die Wartung und Aktualisierung der Plattform. Diese Gebühr kann zusätzlich zu anderen Auszahlungsgebühren anfallen und soll alle damit verbundenen Kosten abdecken.“


Ferner wurden unsere Mandanten aufgefordert, einen Anydesk-Zugriff zuzulassen und sich mit einem Video-Identverfahren mit Personalausweis bei der Kryptowährungsbörse Binance zu registrieren und ein Konto zu eröffnen. Achtung, hier droht ein weiterer Schaden durch Identitätsdiebstahl


Indizien sprechen für sich

Die auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C konnte bei ihren Recherchen eine Erlaubnis von The Broker AI nicht feststellen. Als Anschrift gibt die Online Plattform “90 High Holborn , London WC1V 6BH, United Kingdom” an. Recherchiert man diese Anschrift, so finden sich dort virtuelle Büros. Dies könnte ein Anzeichen für eine Scheinfirma sein.

Auch haben wir herausgefunden, dass die Webseite erst vor kurzem, am 9.12.2022 gegründet wurde, also noch ganz neu ist. 


Wir können aus den genannten Gesamtumständen, den Behauptungen von The Broker AI, unseren Mandanten bei Zahlung einer 10%-Gebühr das angebliche Guthaben von € 119.600,00 zurückzuzahlen, keinen Glauben schenken. 


Immer Vorsicht vor „Chargeback bzw. Recovery – Anbietern“

Wenn Sie als Geschädigter eines Online Betruges von Fremden unaufgefordert kontaktiert werden und behauptet wird, dass Sie das verlorene Geld gegen Zahlung einer Bedingung zurückerhalten, sollten Sie äußerst hellhörig werden.

Leisten Sie auf keinen Fall weitere Investitionen an den Broker oder an jemand anderen, wie z.B. einen Chargeback bzw. Recovery – Anbieter, der Ihnen verspricht, Ihr Geld zurückzuholen. Dies ist in der Regel ein Folgebetrug. 


Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarkrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Viele Anleger sind so verzweifelt, dass ihr Geld verloren ist und glauben leider allzu leicht einem unseriösen Chargeback bzw. Recovery – Anbieter, der ihnen verspricht, ihr Geld zurückzuholen. Ihre Hoffnung, das Geld doch noch wiederzubekommen, ist zu groß. Doch die Wahrheit ist: jeder, der Sie unaufgefordert anspricht und behauptet, Ihr verlorenes Geld zu besitzen oder zurückzuholen, ist unseriös. Meist steckt sogar derselbe Täterkreis dahinter. Deshalb ist grundsätzlich Vorsicht bei Recovery Anbietern angesagt!“

So erkennen Sie einen Recovery Scam


Rechtsanwältin Tanja Nauschütz empfiehlt: „Anleger sollten bei einem Anlagebetrug sofort Strafanzeige erstatten. Wir empfehlen sobald wie möglich, einen auf Anlagebetrug spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen, um die Gelder zu sichern. Je schneller Sie handeln, umso größer sind die Erfolgschancen. Bei einem möglichen Identitätsmissbrauch geht es zudem darum, das Risiko eines weiteren Schadens so gut wie möglich zu minimieren.“


Mit dem richtigen Plan zum Erfolg

Wenn Sie Probleme mit der SparAllianz AG oder The Broker AI haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.

Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 


In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglihcherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu. 


Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. 


Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit mit uns in Verbindung:


Kontaktformular Kanzlei plan C


Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.


Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.  


www.kanzlei-plan-c.de






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