Schmerzensgeld nach fehlerhafter Augenoperation - Falsche Linse eingesetzt - Behandlungsfehler

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Fehlerhafte Augenoperation - Falsche Linse eingesetzt -  Schmerzensgeld

Unsere Mandantin befand sich in ärztlicher Behandlung in einem Augenzentrum. Dabei wurde bei einer durchgeführten Katarakt-Operation eine falsche Hinterkammerlinse implantiert.

Nach der Operation fiel unserer Mandantin auf, dass die Fähigkeit zu lesen sehr stark beeinträchtigt war und sich auch nicht verbesserte. Daraufhin bekam sie eine erneute Überweisung an das Augenzentrum, wo festgestellt wurde, dass eine viel zu starke Linse eingesetzt worden war. In einem weiteren Untersuchungstermin wurde sodann entschieden, dass die Linse wieder ausgetauscht werden muss. Dieser Austausch folgte dann wiederum problemlos ohne dass unsere Mandantin bleibende Folgeschäden hatte.

Da nach erneuter Operation und durchgeführtem Linsenaustausch also das gewünschte Operationsergebnis mit etwas Verzögerung doch noch erreicht werden konnte, war unserer Mandantin vorliegend kein bleibender Schaden entstanden (Gott sei Dank!).

Nachdem wir uns eingeschaltet hatten, meldete sich die Haftpflichtversicherung der Klinik und erklärte, dass sie aufgrund des Behandlungsgeschehens eine Regulierung für angezeigt halte. Für die Unannehmlichkeiten zahlte die Versicherung unserer Mandantin einen entsprechenden Entschädigungsbetrag in Höhe von 4.000 €.

Fazit

Falls Ihnen auch eine falsche Linse eingesetzt worden ist, können Sie entsprechend Schmerzensgeld beanspruchen. Die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs ist immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Sie lässt sich nicht pauschal bestimmen.  Bei der Bewertung spielt z.B. das Ausmaß der Verletzungen und mögliche Folgeschäden eine Rolle. Der Orientierung können im Einzelfall jedoch bereits ergangene Gerichtsurteile zu ähnlichen Verletzungsbildern dienen (Schmerzensgeldtabellen).

So können Schmerzensgeldansprüche in unterschiedlicher Höhe geltend gemacht werden. Im vorliegenden Falle war für unsere Mandantin nach Linsenaustausch alles wieder gut, so dass der gezahlte Schmerzensgeldbetrag für die entstandenen Unannehmlichkeiten in Höhe von 4.000 € angemessen war.

Bei Fällen, in denen es jedoch zur Verletzung oder gar Zerstörung des Auges kommt, also im schlimmsten Falle durch einen Behandlungsfehler zur Erblindung, kann auch ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 € verlangt werden. Es handelt sich hierbei also um eine Ermessensfrage, bei der alle maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Vor allem die Art und Schwere der Verletzung spielt hier eine wesentliche Rolle.

Sollten Sie daher auch von einer fehlerhaften Behandlung betroffen sein, können Sie mich gerne jederzeit für eine erste unverbindliche Einschätzung Ihrer Sach- und Rechtslage kontaktieren.

Mit den allerbesten Grüßen,

Rechtsanwältin Stephanie Bröring, Fachanwältin für Medizinrecht

Die Autorin vertritt als Fachanwältin für Medizinrecht bundesweit die Interessen von Menschen, die unter den Folgen eines Behandlungsfehlers nach Augenoperation leiden.


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