Schnelle außergerichtliche Hilfe - erfolgreiche Löschung

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Die Schufa Holding AG löscht Negativeintrag der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim und Partner

Innerhalb von 5 Wochen erreichen die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner die Löschung eines Schufa-Negativeintrages für einen polnischstämmigen Mandanten aus Berlin. 

Zum Vorgehen der Rechtsanwälte: 

Der Betroffene hatte sich bei der polnisch sprechenden Rechtsanwältin Patrycia Mika gemeldet und geschildert, dass er mit einem Negativ-Eintrag der Firma KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim und Partner belastet sei, den diese für die E-Plus Service GmbH & Co. KG vorgenommen hatte. Der Eintrag war zum 27.06.2013 in Höhe von 537,00 € verursacht worden. 

Nach Einholung einer Deckungsschutzzusage bei der hierfür zuständigen Rechtsschutzversicherung wandte sich die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte sofort an die KSP und auch an die Schufa Holding AG mit Schreiben vom 25.11.2013. Erstaunlicherweise teilte die eintragende KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit, dass sie den Eintrag nicht löschen werde und an diesem festhalte, da die Forderung bereits seit dem 02.07.1998 rechtskräftig tituliert sei. Für den betroffenen Mandanten war dies zunächst ein Schock.

Schufa zeigte Einsicht:

Die Schufa teilte hingegen mit Schreiben vom 28.11.2013 mit, sie werde den Sachverhalt prüfen und habe eine Rückfrage bei der eintragenden Firma KSP veranlasst.

Mit Schreiben vom 09.12.2013 teilte die Schufa Holding AG dann jedoch mit, dass sie die in Rede stehende Forderung aus dem Schufa-Datenbestand höchst vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gelöscht habe.

Der betroffene Mandant war hier sehr erleichtert, da er nun wieder im normalen Geschäftsleben Verträge abschließen und Kredite aufnehmen kann.

Wer trägt die Kosten?

Bezüglich der entstandenen Kosten wird sich die Kanzlei Dr. Schulte und Partner noch einmal an die eintragende KSP bzw. die angeblichen Forderungsinhaberin HFG Hanseatische Factoring Gesellschaft mbH wenden, um hier eine Kostenübernahme zu erreichen. Sollte keine Kostenübernahme erreicht werden, kann sich der Mandant darüber freuen, dass seine Rechtsschutzversicherung die Angelegenheit übernimmt. 

Dr. Tintemann, der hier erfolgreich für seinen Mandanten tätig war, ermuntert Betroffene, sich gegen Einträge zu wehren: „Jeder Eintrag ist nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes rechtswidrig, wenn keine Rechtfertigung vom Eintragenden für den Eintrag vorgetragen wird. Oft ist die Rekonstruktion von alten Sachverhalten so schwierig, dass eine Rechtfertigung des Eintrags nicht gelingt. Hier liegt ein Ansatzpunkt für die Betroffenen. Unsere Kanzlei hilft auch gerne Mandanten, die aus einem anderen Land kommen. Besonders einfach haben es polnische Mandanten, da diese sich direkt mit der Rechtsanwältin Mika auf polnisch verständigen können."

V.i.S.d.P.

Dr. Sven Tintemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte unter 030 - 715 206 70



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