Schnelle Hilfe bei Cybermobbing: So wehren Sie sich gegen Belästigungen im Internet

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Schnelle Hilfe bei Cybermobbing: So wehren Sie sich mit einem spezialisierten Anwalt erfolgreich gegen Mobbing, Sexting, öffentliche Zurschaustellung und Belästigung im Internet.

Verleumdungen, Beleidigungen und Rufmord im Internet nehmen immer mehr zu. Die Täter fühlen sich anonym und sind online oftmals völlig enthemmt, wenn es darum geht, ihren Opfern (nicht selten Ex-Partnern) zu schaden. Von Cybermobbing (Internetmobbing, Cyberbullying, Cyberstalking) Betroffene haben indes vielfältige Möglichkeiten, sich anwaltlich gut beraten erfolgreich gegen die Täter zur Wehr zu setzen. In den Fällen, in denen intime Videos oder Bildmaterial o.ä. des Opfers vom Täter auf Internetseiten eingestellt werden, wird es ein wichtiges Ziel des/der Betroffenen sein, diese möglichst schnell von den betreffenden Webseiten löschen zu lassen bzw. die Auffindbarkeit über die gängigen Suchmaschinen zu verhindern. Darüber hinaus ist es dann das Ziel der Opfer, dass der/die Täter strafrechtlich belangt werden und zivilrechtlich einen hohen Betrag an Schadensersatz/Geldentschädigung an das Opfer zahlen.

In Fällen, in denen die Täter nicht bekannt sind, ist eine Strafanzeige bzw. die Stellung von Strafanträgen eine wichtige Voraussetzung, um an die Personendaten der Täter zu gelangen. Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln nämlich – soweit möglich –, wer Inhaber der Accounts oder IP-Adressen ist, von denen die Rechtsverletzungen ausgehen und dann kann über das anwaltliche Akteneinsichtsrecht herausgefunden werden, gegen wen zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen sind. Das Akteneinsichtsrecht steht nach der Strafprozessordnung nur Rechtsanwälten zu, nicht dem Opfer selbst.

Wie man am besten gegen Cybermobbing vorgeht, habe ich hier zusammengefasst: https://www.ipjaeschke.de/rechtsanwalt-giessen/markenschutz-markenrecht-nachrichten/235-schnelle-hilfe-bei-cyber-mobbing-so-wehren-sie-sich-mit-einem-spezialisierten-anwalt-erfolgreich-gegen-mobbing-sexting-oeffentliche-zur-schau-stellung-und-belaestigung-im-internet.html



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