Schreiben der iOcean UG (RA G. S., Berlin) erhalten?

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Uns liegen mehrere Schreiben des Rechtsanwalts G. S. aus Berlin im Auftrag der iOcean UG (haftungsbeschränkt) vor. Auch wenn RA G. S. den Begriff „Abmahnung“ darin nicht verwendet, dürften diese Schreiben von den Empfängern als Abmahnungen verstanden werden.

RA G. S. rügt, dass die von den Abgemahnten bei eBay angebotenen Textilien als „antibakteriell“ beworben werden. Dies sei wettbewerbsrechtlich nicht zulässig. Produkte könnten nur dann eine antibakterielle Wirkung haben, wenn sie zuvor mit einem Biozid behandelt wurden. Angaben zu einer Biozid-Anwendung fehlten aber in den eBay-Angeboten.

RA G. S. verweist auf eine Entscheidung des LG Düsseldorf (Aktenzeichen 23 O 35/07).

RA G. S. fordert die Abgemahnten auf, den Verstoß zu beseitigen und 280,60 € zu zahlen. Andernfalls werde die iOcean UG die Abgemahnten auf Unterlassung in Anspruch nehmen und die Angelegenheit gerichtlich klären lassen.

Wir haben Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit dieser Abmahnungen. Im Internet finden sich zahlreiche Einträge, wonach die iOcean UG eine Vielzahl von Abmahnungen für unterschiedliche Produktarten aussprechen lässt.

Die angeführte Entscheidung des LG Düsseldorf bezog sich auch nicht auf Textilien, sondern auf ein vermeintliches Medizinprodukt und kann nach unserer Auffassung hier nicht ungeprüft übertragen werden.

Unsere Empfehlung:

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich anwaltlich beraten. Führen Sie am besten keine eigenen Verhandlungen mit RA G. S.  und zahlen Sie keine Geldbeträge an die Gegenseite ohne genaue Prüfung Ihres konkreten Falls.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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