SCHUFA-Negativmerkmal und Daten aus dem Schuldnerverzeichnis für Tanzstudio erfolgreich gelöscht

  • 2 Minuten Lesezeit

Für den Verantwortlichen eines lateinamerikanischen Tanzstudios in der Rechtsform eines Vereins erreichte die SCHUFA-Expertin Dr. Becker, dass ein Negativeintrag zu einer Zahlungsstörung und zur Nichtabgabe der Vermögensauskunft bei der SCHUFA Holding AG gelöscht wurde.


Zuvor hatte die Hamburger Rechtsanwältin einen Beschluss des zuständigen Amtsgerichts erwirkt, mit dem das Gericht anordnete, der Eintrag zum Schuldner im Zentralen Schuldnerverzeichnis wegen Nichtabgabe der Vermögensauskunft müsse vorzeitig gelöscht werden. Die SCHUFA bezieht regelmäßig Informationen aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis und beauskunftet diese an ihre Vertragspartner.


Zu dem Eintrag der angeblichen Verweigerung der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung des Tanzstudiobetreibers war es im Zusammenhang mit einem Gebührenbescheid wegen Falschparkens gekommen. Für reine Vereinszwecke war ein Kfz angemietet, von einem nicht näher konkretisierbaren Vereinsmitglied verbotswidrig geparkt und sodann abgeschleppt worden. Der Bescheid konnte vereinsintern zunächst nicht zugeordnet werden, so dass es zu einem Verwaltungsverfahren und SCHUFA-Eintrag zum Verantwortlichen des Tanzstudios vor Zahlung des Bagatellbetrags kam.


Die SCHUFA bewahrt Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis grundsätzlich so auf, wie sie dort aufgeführt werden. Löschungen nimmt die SCHUFA Holding AG nach ihrer Aussage gleichlautend mit den zentralen Vollstreckungsgerichten vor. Die Gläubiger werden dabei nicht genannt, so dass der Schuldner dem von ihm beauftragten Anwalt die konkreten Daten zu benennen und Unterlagen einzureichen hat. 


Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte, das heißt Eintragungen nach § 882c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 ZPO, werden drei Jahre taggenau nach Eintragung in das Schuldnerverzeichnis gelöscht, jedoch vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgericht mitgeteilt wird.


Um effizient und zeitnah einen gerichtlichen Löschungsbescheid sowie eine hiermit korrespondierende SCHUFA-Löschung zu erhalten, empfiehlt es sich für jeden Betroffenen, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen.


Autorin: Rechtsanwältin Dr. Ina Becker hat eine wissenschaftliche Dissertation zum Melde- und Auskunftsverfahren sowie Scoring der SCHUFA verfasst. Mit ihrer Hamburger Bankrechtskanzlei unterstützt seit mehr als 20 Jahren bundesweit Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen der Kreditwürdigkeit.  

Foto(s): Rechtsanwältin Dr. Ina Becker

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Dr. Ina Becker

Beiträge zum Thema