Schufa: Schnellere Bonitätserholung für Verbraucher nach Restschuldbefreiung 2023

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Gute Nachrichten: Schufa verkürzt Speicherdauer auf 6 Monate

Die Restschuldbefreiung stellt einen wichtigen Meilenstein für Personen dar, die ein Privatinsolvenzverfahren erfolgreich durchlaufen oder abgeschlossen haben. Sie ermöglicht es ihnen, ihre Schuldenlast abzulegen und einen frischen Start zu wagen. Allerdings konnte der Eintrag dieser Restschuldbefreiung in der Schufa, einer privaten Wirtschaftsauskunftei, die Bonität der Betroffenen für lange Zeit beeinträchtigen. Die Speicherdauer dieses Eintrags betrug bei der Schufa üblicherweise drei Jahre, was die Kreditwürdigkeit der Verbraucher erheblich einschränkte. Erfreulicherweise hat die Schufa nun eine positive Entscheidung getroffen: Die Speicherdauer des Restschuldbefreiungs-Eintrags wird auf lediglich sechs Monate verkürzt. Diese Veränderung ermöglicht es den Verbrauchern, ihre Bonität schneller wiederherzustellen und früher Zugang zu Krediten und Finanzierungen zu erhalten.


Länge der Speicherfrist rechtlich nicht geklärt

Es gibt jedoch eine aktuelle rechtliche Frage bezüglich der dreijährigen Speicherfrist bei der Schufa. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Zulässigkeit der Speicherung personenbezogener Daten aus öffentlichen Verzeichnissen bei privaten Wirtschaftsauskunfteien vorgelegt. Dies geschah in einem Fall, in dem ein Betroffener klagte, da bei der Schufa ein Eintrag über seine Restschuldbefreiung länger gespeichert wurde als in den Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte (nämlich drei Jahre im Vergleich zu sechs Monaten). Die Praxis der Schufa steht damit in Bezug auf die Speicherdauer der Daten zur Restschuldbefreiung infrage. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim EuGH, der über die Zulässigkeit und die Speicher- und Löschfristen bei privaten Wirtschaftsauskunfteien entscheiden wird.

Parallel dazu wird auch beim Bundesgerichtshof (BGH) ein ähnlicher Fall behandelt, bei dem das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht über die Zulässigkeit der bisherigen Speicherfrist entscheiden soll. Das Verfahren wurde bis zur Entscheidung des EuGH ausgesetzt.


Die Bedeutung der verkürzten Speicherfrist der Schufa

Um Transparenz und Sicherheit für Verbraucher zu gewährleisten, hat die SCHUFA beschlossen, die Speicherdauer der Restschuldbefreiung vorab auf sechs Monate zu verkürzen. Das bedeutet, dass der entsprechende Eintrag nach nur einem halben Jahr automatisch gelöscht wird.

Diese verkürzte Speicherfrist hat erhebliche Auswirkungen auf die Bonität der Verbraucher. Früher waren sie drei Jahre lang den negativen Auswirkungen des Eintrags ausgesetzt und hatten begrenzte Möglichkeiten, Kredite oder andere Finanzierungen zu erhalten. Mit der verkürzten Speicherfrist haben sie nun die Chance, schneller ihre Bonität zu erholen und ihr finanzielles Leben wieder in geordnete Bahnen zu lenken.


Schritte zur Löschung von fehlerhaften Einträgen

Die Schufa unterliegt der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und anderen rechtlichen Bestimmungen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten. Gemäß der DSGVO haben Verbraucher das Recht, ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen, wenn sie nicht mehr benötigt werden oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist.

Um einen falschen Eintrag löschen zu lassen, ist es wichtig, zunächst herauszufinden, ob ein solcher überhaupt vorliegt. Dazu können Verbraucher eine kostenlose Selbstauskunft beantragen. Gemäß Artikel 15 Absatz 1 der DSGVO haben betroffene Personen das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Falls dies der Fall ist, haben die Betroffenen das Recht auf Auskunft über diese Daten. Die Schufa bietet diese kostenfreie Auskunft, genannt "Datenkopie", neben kostenpflichtigen Angeboten auf ihrer Website an.

Sobald die Auskunft vorliegt, ist es entscheidend, eventuelle fehlerhafte Einträge zu identifizieren, damit diese schnellstmöglich korrigiert werden können. Eine Richtigstellung erfolgt durch entsprechende Nachweise, die die tatsächliche Sachlage belegen.

Reichen Musterbriefe für die Entfernung von Schufa-Einträgen aus?

Vorformulierte Schreiben in Form eines Musterbriefs können als hilfreiche Orientierung für die Erstellung eines Antrags auf Datenlöschung dienen. Trotzdem ist es von Bedeutung zu betonen, dass diese allgemeinen Vorlagen nicht sämtliche individuellen Gesichtspunkte eines spezifischen Falls berücksichtigen können. Unsere umfangreiche Fachkenntnis hat gezeigt, dass private Wirtschaftsunternehmen oft erst aufgrund des Drucks einer rechtlichen Klage reagieren. Außergerichtliche Forderungen werden häufig nicht beachtet oder abgelehnt.

Bei komplexen Angelegenheiten, Zweifeln bezüglich bestehender Forderungen oder der Richtigkeit von Einträgen kann es hilfreich sein, einen Anwalt einzuschalten, um der Aufforderung zur Löschung zusätzlichen Nachdruck zu verleihen.

Falls fälschlicherweise Einträge erfolgt sind, muss die Schufa diese umgehend löschen. Daher ist es ratsam, die eigenen Daten regelmäßig zu überprüfen.

Durch die Löschung negativer Einträge sollte sich in der Regel der Score-Wert verbessern, welcher von der Schufa zur Beurteilung der Bonität verwendet wird. Falls trotz der Löschung entfernter Einträge der Score-Wert weiterhin beeinträchtigt bleibt, besteht die Option, einen Anwalt zu konsultieren und eine Klage zur Anpassung des Score-Wertes einzuleiten.


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Quellen

https://www.schufa.de/ueber-uns/presse/pressemitteilungen/schufa-loescht-restschuldbefreiung-sechs-monaten/

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-prueft-wann-muss-die-schufa-die-alten-schulden-loeschen

https://www.merkur.de/wirtschaft/schufa-loescht-alte-schulden-ab-sofort-nach-sechs-monaten-zr-92176862.html

https://www.rnd.de/wissen/schufa-loescht-restschuldbefreiung-nach-sechs-monaten-was-das-bedeutet-und-wen-es-betrifft-APKZX2DDP5A3DGZ6T3DEY4IIQE.html

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/schufa-datenspeicherung-insolvenz-101.html

https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/vor-gerichtsurteil-schufa-loescht-alte-schulden-schon-nach-sechs-monaten/29063158.html

https://www.morgenpost.de/ratgeber/article238011297/schufa-frist-aenderungen-speicherung-privatinsolvenz-kuerzung-restschuldbefreiung.html

Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO - meineSCHUFA.de

SCHUFA Service und Kontaktmöglichkeiten (meineschufa.de)

https://rechtsanwaltkaufmann.de/insolvenzrecht/restschuldbefreiung-schufa-nach-6-monaten

https://rechtsanwaltkaufmann.de/insolvenzrecht/nach-privatinsolvenz-wieder-kreditwuerdig

Foto(s): Bild von Schufa.de


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