Schulpflicht in Deutschland - (k)eine Option!?

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Schulpflicht

in Deutschland

bei Corona keine Option -

aber wie umgehen?


Schon seit vielen Jahren machen sich Eltern Gedanken darüber, ob ihre schulpflichtigen Kinder in einer deutschen Schule gut aufgehoben sind. Es gibt vielfältige Gründe, warum das hier angebotene Schulsystem für einige Kinder nicht passt.

Kann es sinnvoll sein, das Schulkind in Deutschland abzumelden? Wie geht das und was passiert dann? Welche Konsequenzen sind zu erwarten und wie kann die Umsetzung so geplant werden, dass die Sache zum Erfolg wird?

Das kann ich Ihnen verraten.

Nicht erst seit Corona aber seit dem stärker den je steht die Schulpflicht, insbesondere deren Ausprägung in Form der Präsenzpflicht, auf dem Prüfstand. Viele Eltern haben den Wunsch, ihre schulpflichtigen Kinder während einer Pandemie nicht in Präsenz beschulen zu lassen. Zumindest wollen viele Eltern, die sich wegen einer Infektion ihres Kindes Sorgen machen, selbst entscheiden, wann und unter welchen Voraussetzungen es sicher ist, die Schule zu besuchen. Das kann eine familiäre Vulnerabilität sein. Aber auch schlicht der Wunsch, sich möglichst nicht mit einem unbekannten Virus anzustecken.

Inzwischen sind die rechtlichen Möglichkeiten, aufgrund der Pandemie ein Kind offiziell vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, sehr eng begrenzt. In wenigen Fällen kann noch ein Antrag wegen Vulnerabilität versucht werden. Auch ein Antrag auf Präsenzpflichtbefreiung bei Wegfall aller Infektionsschutzmaßnahmen kann gestellt werden. Bisher ist ein solcher Antrag aber noch nicht von einem Gericht entschieden worden Ich selbst habe mehrere dieser Anträge gestellt und warte derzeit noch auf gerichtliche Entscheidungen. Die Rechtslage ist hie also noch unklar.

Gleichzeitig erhöht sich aber der Druck auf die Eltern. Zwangsgelder, die zum Schulbesuch in Präsenz anhalten sollen, werden verhängt. In einigen Bundesländern drohen sogar Bußgeld- und Strafverfahren. Auch Jugendämter werden zur Durchsetzung des Schulbesuchs eingesetzt und argumentieren mit Kindeswohlgefährdung und drohen Sorgerechtsverfahren an. Viele Eltern, die diesem Druck nicht gewachsen sind, suchen nach Auswegen, um dem Druck zu entgehen.

Tatsächlich gibt es dann nur noch den Weg der Präsenzpflichtumgehung. Das kann auf zwei Weisen passieren:

1. Antrag beim Schulamt auf Präsenzpflichtbefreiung bzw. Beurlaubung
2. Abmelden des Kindes in Deutschland.

Die erste Alternative ist mit den schon bekannten Antragsverfahren gleichzusetzen. Wenn man ein valides Argument vorbringen kann, kann ein solcher Antrag zumindest auf Zeit Erfolg haben. Jedoch sind die anerkannten Gründe für eine solche Beurlaubung sehr ausgesucht. So wird eine solche Beurlaubung regelmäßig gewährt, wenn das Kind Schulangst entwickelt hat oder aus anderen gesundheitlichen Gründen am Schulunterricht nachgewiesenermaßen nicht teilnehmen kann. Auch Mobbing kann ein Grund sein. Wichtig ist: Die Argumente müssen bei Antragstellung bereits in belastbarer Weise dargelegt und begründet werden. Das kann durchaus ein Problem werden, wenn das vermeintlich eindeutige Attest von der Schulbehörde dann nicht anerkannt wird.

Dann kommt noch die Abmeldung des Kindes aus Deutschland in Betracht. Dieser Weg ist insoweit der bessere, als dass er den Beteiligten die größtmögliche Flexibilität bietet und auch weitestgehend selbst gesteuert werden kann. Das besondere dieses Weges ist, dass mit der Abmeldung des Kindes in Deutschland umgehend weder das deutsche Jugendamt noch das Schulamt weiterhin zuständig sind. Ggf. schon laufende Verfahren können so beendet werden.

Dieser Weg ist gleichwohl durchaus kompliziert, weil er auch mit einer großen Veränderung einher geht. Dennoch kann der Weg so gestaltet werden, dass am Ende alle profitieren. Wie das geht, ist so individuell wie Sie.

Sehr gerne berate ich Sie zu einem solchen Vorhaben und zeige Ihnen alle Vor- und Nachteile und eventuellen Gestaltungsmöglichkeiten auf. Dabei geht es nicht nur um das schulrechtliche "freischwimmen" sondern auch darum, ggf. schon laufende Jugendamtsverfahren, Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Zwangsgeldverfahren zu beenden. Außerdem müssen die familiären Gestaltungsmöglichkeiten beleuchtet werden also auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen, z.B: Steuerpflicht, Kindergeld, Krankenkasse etc. Hier hilft nur eine ganzheitliche Beratung, die all diese Rechtsgebiete mit Sachkenntnis und Erfahrung abdecken kann.

Sprechen Sie mich gerne an.

Foto(s): Martin Becker

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