Schuster, bleib bei deinen Leisten

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Über die Tücken des Personenschadensrechts und kollegiale Lösungen 

Opfer von Unfällen und Behandlungsfehlern erhalten häufig nicht annähernd das, was ihnen zusteht. Das kann auch für ihre Rechtsberater gravierende Folgen haben. 

Ein typischer Fall in unserem Metier: Ein Unfallopfer lag schwerverletzt im Krankenhaus, und ein Angehöriger bat einen befreundeten Anwalt um Hilfe. Der Kollege fühlte sich in der Pflicht und tat, was er konnte – merkte aber schnell, dass er den Fall nicht nebenbei bearbeiten kann. 

Denn ihm wurde klar: Um einen Personengroßschaden zu beziffern und gegenüber ausgebufften Versicherern erfolgreich zum Abschluss zu bringen, hätte er nicht nur die einschlägigen Paragrafen, sondern auch die Rechtsprechung und die Fachliteratur genau studieren müssen. Der ursprüngliche Plan, sich an ein paar Abenden einzulesen, war damit passé. 

Was also tun? Augen zu und durch – verbunden mit dem Risiko, einen Freund um eine angemessene Entschädigung zu bringen und schlimmstenfalls einen Haftungsfall zu produzieren? 

Erfreulicherweise hat sich der Kollege an die Redewendung „Schuster, bleib bei Deinen Leisten!“ erinnert – und daran, dass er während einer Fortbildung einen Anwalt unserer Kanzlei kennengelernt hatte. Er hat sich deshalb vor ein paar Monaten an unsere Kanzlei gewendet, und wir sind mit dem Fall inzwischen auf einem guten Weg.  

Mit jedem Tag steigt das Risiko

Versäumnisse des Anwalts können gravierende Folgen für den Mandanten haben, aber auch für den Anwalt selbst. Denn im Personenschadensrecht geht es schnell um sechs- oder gar siebenstellige Summen. Wer sich nicht richtig einarbeitet und voreilige Lösungen anstrebt, bringt seine Mandanten deshalb womöglich um hohe Beträge. 

Schlimmstenfalls kann das Schadensersatzansprüche auslösen, die deutlich über der Summe liegen, die die Berufshaftpflichtversicherung abdeckt. Mit anderen Worten: Wer keine gute Beratung abliefert, riskiert Haus und Hof. 

Personenschadensrecht - von der Rechtsprechung geprägt

Ungemach droht selbst engagierten und kundigen Juristen. Denn das Personenschadensrecht ist in besonderem Maße von der Rechtsprechung geprägt. Die einschlägigen juristischen Kommentare helfen deshalb oft nicht weiter; Anwälte müssen genau analysieren, wie Gerichte urteilen. 

In unserer Kanzlei übernehmen wir häufig Mandate von Kollegen, denen diese Kenntnisse offenbar fehlten. Um ein Beispiel zu nennen: In einem aktuellen Fall fiel der Schadensersatz um fast 200.000 Euro zu niedrig aus, weil der Anwalt zwar die Ausgaben für einen behindertengerechten Umbau angesetzt hatte. Da Behinderte meist mehr Platz brauchen, hätte dem Unfallopfer jedoch eine größere Wohnung zugestanden. 

Auch andere Schadenspositionen werden gerne vergessen oder falsch berechnet. Typische Beispiele sind Pflegekosten, der Ausfall im Haushalt sowie Einbußen, die durch eine Arbeitsunfähigkeit und den damit verbundenen Wegfall von Einkünften entstehen. Solche Erwerbsminderungsschäden sind gerade bei Selbstständigen schwierig zu ermitteln.  

Ziehen Sie rechtzeitig die Reißleine!

Wie gesagt: Im komplexen Personenschadensrecht kann das durchaus passieren. Und nur, wer nichts macht, macht keine Fehler. Mir liegt es deshalb fern, Kollegen an den Pranger zu stellen. 

Aber zur Wahrheit gehört auch, dass solche Versäumnisse gravierende Folgen für Mandanten haben. Schließlich reden wir im Personenschadensrecht über Menschen, die bereits einen schweren Schicksalsschlag erlitten haben. Wenn sie nicht bekommen, was ihnen zusteht, ist das aus meiner Sicht schwer erträglich. 

Ich appelliere deshalb hiermit an Kollegen: Schalten Sie rechtzeitig erfahrene Kollegen ein, ersparen Sie sich Stress und jahrelange Zitterpartien. Genauso halten wir es in unserer Kanzlei auch: Wir bleiben bei unseren Leisten und konzentrieren uns auf das Personenschadensrecht. Denn in einer zunehmend komplexen und schnelllebigen Welt kommt es mehr denn je auf Spezialisierungen an. 




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