Schutz von Unternehmens- und Betriebsgeheimnissen/Geheimnisverrat

  • 2 Minuten Lesezeit

In der Praxis passiert es häufig, dass Mitarbeiter vor Beendigung ihrer Tätigkeit Betriebsinterna zu eigen machen ...

Oft werden dann Dateien aus Netzwerklaufwerken an die Privatadressen versandt.

Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen dem Unternehmen in solchen Fällen zur Verfügung?

Als Partnerin der Rechtsanwaltskanzlei Schulte.lawyer-Partnerschaftsgesellschaft mbB bin ich auf Wirtschaftsrecht spezialisiert und weiß, worauf es ankommt!

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht entwickeln wir bereits seit Jahren praxisnahe und kreative Lösungen für anspruchsvolle Mandanten.

Im Jahr 2019 trat das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft ...

und stellt betroffenen Unternehmen diverse juristische Möglichkeiten zur Verfügung, um gegen einen Geheimnisverrat vorzugehen.

Im Folgenden gebe ich Ihnen einen kurzen Überblick über das Gesetz. Im Anschluss gehe ich auf Ihre Handlungsalternativen ein.

Falls Sie als Unternehmen betroffen sind und ein Verrat von Betriebsgeheimnissen vorliegt oder befürchtet wird, sprechen Sie mich gerne an!

Was versteht der Gesetzgeber überhaupt unter "Geschäftsgeheimnis"?

Grundsätzlich wird der Begriff des 'Geschäftsgeheimnisses' weit gefasst. 

Darunter fallen sämtliche Informationen, die im Unternehmen nicht frei zugänglich sind und denen ein wirtschaftlicher Wert zukommt. 

Darunter fallen auch Geschäftsdaten, wie beispielsweise Informationen über Kunden, Lieferanten, Businesspläne, Markforschungserhebungen, Strategien des Unternehmens etc. 

In der Beratungspraxis bietet es sich an, zur sog. Glaubhaftmachung eine eidesstattliche Versicherung durch einen Abteilungsleiter einzuholen, dass es sich um eine geschützte Information handelt, die in der Firma nicht frei zugänglich und allgemein bekannt ist.


Wann ist ein Geschäftsgeheimnis "verletzt"?

Nach dem Gesetz kann sowohl eine juristische als auch natürliche Person einen Geheimnisverrat begehen.

Er "verletzt" dann ein Betriebsgeheimnis, wenn er zur Offenbarung nicht berechtigt ist. Beispielsweise durch unbefugte Zueignung, verbotene Aneignung, unbefugtes kopieren etc.

Welche juristische Maßnahmen kann das betroffene Unternehmen ergreifen?

Das Gesetz stellt folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Beseitigung und Unterlassung,
  • Vernichtung, Herausgabe, Rückruf, Entfernung und Rücknahme vom Markt,
  • Rückruf des rechtsverletzenden Produkts,
  • dauerhafte Entfernung aus Vertriebswegen,
  • Vernichtung,
  • Rücknahme,
  • Auskunft, Schadensersatz,
  • Strafanzeige.


Reden Sie mit mir bei Fragen zum Geheimnisverrat ...

Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht konzentriere ich mich bei meiner Tätigkeit ausschließlich auf das Wirtschaftsrecht.

Mein Fokus liegt in der außergerichtlichen Beratung und gerichtlichen Vertretung von Unternehmen. 

Die Partnerschaftsgesellschaft Schulte.lawyer vertritt seit Jahren von mehreren Standorten in Deutschland die Interessen von Unternehmen bundesweit.

Foto(s): fotolilia


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Dr. Anja Riemann-Uwer LL.M.

Beiträge zum Thema