Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Welche Möglichkeiten habe ich als Betroffene/r?

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Wer an seinem Arbeitsplatz sexuell belästigt wurde, ist oft mit dieser Situation gänzlich überfordert. Sollte Strafanzeige erstattet werden? Oder der Arbeitgeber eingeschaltet werden? Hier ist ein besonnenes Vorgehen unbedingt erforderlich, bevor Sie irgendwelche Schritte unternehmen, um nicht sogar möglicherweise noch den Arbeitsplatz zu gefährden.

Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz haben Betroffene verschiedene juristische Optionen, die oft nicht bekannt sind. Zum einen kann der Täter natürlich strafrechtlich belangt werden. Daneben kann jedoch auch zivilrechtlich Schadensersatz und Schmerzensgeld von ihm verlangt werden. 

Für Betroffene empfiehlt es sich deshalb unbedingt, zunächst einen Anwalt um Rat zu fragen und dann möglicherweise gezielt und diskret zivilrechtlich gegen den Täter vorzugehen, um diesen in seine Schranken zu weisen, ohne dass Unruhe im Betrieb entsteht.

Nur wenige wissen, dass darüber hinaus oft auch der Arbeitgeber finanziell mithaftet. Dieser ist nämlich gemäß § 12 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verpflichtet, präventiv dafür zu sorgen, dass sexuelle Belästigungen in seinem Betrieb nicht vorkommen.

Welche Schritte in Ihrer konkreten Situation am sinnvollsten sind, kann Rechtsanwältin Göttling mit ihrer Kompetenz und Erfahrung zutreffend beurteilen. Sie steht Ihnen in dieser misslichen Lage uneingeschränkt bei und berät Sie, welches Vorgehen am besten geeignet ist, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten und dafür zu sorgen, dass Sie sich dort wieder wohlfühlen können.



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