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Shoppen an Heiligabend und Silvester – diese Öffnungszeiten gelten

  • 2 Minuten Lesezeit
Katharina Kästel anwalt.de-Redaktion
  • Am 24. Dezember dürfen die meisten Verkaufsstellen werktags von 6 bis 14 Uhr geöffnet bleiben.

  • Verkaufsstellen, die in der Nähe von Bahnhöfen, Flughäfen oder auch Fährhäfen liegen, müssen an Heiligabend um 17 Uhr schließen.

  • Tankstellen und Apotheken dürfen – laut Ladenschlussgesetz – auch ganztätig geöffnet sein. 

  • An Silvester sind die Ladenschlusszeiten weniger streng. Sie können sich jedoch in den Bundesländern unterscheiden.

Öffnungszeiten an Heiligabend sind gesetzlich geregelt

Das Bundesgesetz über den Ladenschluss – auch Ladenschlussgesetz (LadSchlG) genannt – regelt grundsätzlich die Ladenöffnungszeiten, auch an Heiligabend. Davon können die Bundesländer mit eigenen Ladenschlussgesetzen abweichen, haben das aber hinsichtlich des 24. Dezember so gut wie nicht genutzt.

So gilt allgemein: Fällt dieser Tag auf einen Werktag, dürfen Geschäfte gemäß § 3 Abs. 3 LadSchlG am 24. Dezember von 6 Uhr bis 14 Uhr geöffnet sein. Bäckereien dürfen bereits um 5:30 Uhr öffnen.

Für Verkaufsstätten, die sich auf Personenbahnhöfen, auf Flughäfen oder in Fährhäfen befinden, gilt, dass sie an Heiligabend erst ab 17 Uhr schließen müssen. Tankstellen und Apotheken dürfen laut Ladenschlussgesetz auch am 24. Dezember rund um die Uhr geöffnet sein. Allerdings gilt für sie eine Beschränkung der zulässigen Angebote außerhalb der in § 3 LadSchlG genannten allgemeinen Ladenöffnungszeiten.

In Nordrhein-Westfalen dürfen, wenn der 24. Dezember auf einen Sonntag fällt, von 10 bis 14 Uhr Weihnachtsbäume verkauft werden und Verkaufsstellen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 LÖG NRW öffnen. Zu diesen zählen Blumen- und Zeitschriftenläden sowie Bäckereien und Konditoreien samt Randsortiment.

Achten Sie als Verbraucher am besten auf Aushänge in den Ladenschaufenstern, um nicht kurz vor Weihnachten vor verschlossenen Türen zu stehen.

Ladenöffnungszeiten an Silvester variieren von Bundesland zu Bundesland

Der 31. Dezember ist kein gesetzlicher Feiertag. Fällt Silvester auf einen Werktag, gelten deshalb die Ladenöffnungszeiten der Ladenschlussgesetze der Bundesländer. In Bayern gilt das Bundesladenschlussgesetz, da das Bundesland bisher kein abweichendes Ladenschlussgesetz erlassen hat. Aufgrunddessen sind die jeweiligen Ladenöffnungszeiten an Silvester in den Bundesländern gesetzlich unterschiedlich geregelt.

In Bayern und im Saarland dürfen am 31.12. die Läden von 6 Uhr bis 20 Uhr, in Sachsen und Rheinland-Pfalz von 6 Uhr bis 22 Uhr geöffnet sein. In Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gelten an Silvester Öffnungszeiten von 0 bis 24 Uhr. Um 14 Uhr müssen die Läden dagegen in Hessen, Thüringen und Bremen schließen.

Neujahr hingegen ist ein gesetzlicher Feiertag, an dem die allermeisten Läden deshalb geschlossen bleiben. Doch auch an diesem Tag gibt es Ausnahmen. Manche Supermärkte in Flughäfen und Bahnhöfen sowie Notdienstapotheken haben auch am 1. Januar geöffnet.

(KKA)


Foto(s): ©Shutterstock.com

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