Sichern Sie Ihre Firma für den Notfall!

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Für Betriebsstörungen, die durch Unglücksfälle – wie Feuer oder Wasserschäden – hervorgerufen werden, haben Unternehmer meist vorgesorgt, um in Krisensituationen schnell und angemessen reagieren zu können. Völlig außer Acht gelassen wird dabei jedoch regelmäßig der plötzliche, unvorhergesehene Ausfall des Firmenchefs. Tod, Unfall oder Krankheit, wie zum Beispiel ein Herzinfarkt oder eine Gehirnblutung, sind ebenso wenig vorhersehbar wie Feuer oder ähnliche Unglücksfälle, haben aber in der Regel einen schwerwiegenderen Einfluss auf die Zukunft der Firma und ihre Mitarbeiter sowie die Familie.

Der Firmenchef sollte festlegen, wer ihn vertreten soll

Hat der Unternehmer für einen solchen Notfall nicht geregelt, wer für ihn entscheiden soll, muss letztendlich das Gericht einen Betreuer bestellen, was verständlicherweise nicht ohne Risiko ist, da dieser den Betrieb und seine Gegebenheiten in der Regel nicht hinreichend kennt.

Insoweit sollten Firmenchefs genau festlegen, wer das Ruder in die Hand nimmt, wenn sie selbst z. B. wegen Krankheit ausfallen sollten. Es sollte ein Notfallplan mit entsprechenden persönlichen, unternehmerischen, rechtlichen und finanziellen Regelungen erstellt werden. Dabei müssen diese Regelungen regelmäßig an die aktuellen Entwicklungen innerhalb des Betriebs angepasst werden. Dies gilt nicht nur für große Firmen, sondern gerade für die Einzelfirma oder die „Ein-Mann-GmbH“.

Es sollte verbindlich geklärt sein, wer in welchen Bereichen und in welchem Umfang für den Firmenchef handeln darf bzw. wer die Geschäftsführung übernimmt. Folgende Fragen sind zu klären:

  • Wer kann kurzfristig die Geschäftsführung übernehmen?
  • Wer hat Bankvollmacht, Handlungsvollmacht und Prokura?
  • Welche Regelungen sind ggfs. im Gesellschaftsvertrag anzupassen?
  • Wo sind die Kontozugangsdaten, Passwörter für die IT-Anlage und Zweitschlüssel?
  • Hat die Ersatzperson alle wichtigen Dokumente zur Verfügung?

Die Vertretung kann auf mehrere Personen verteilt werden

Dies alles muss nicht auf eine Person konzentriert sein. Die Notfallaufgaben können auch auf mehrere Schultern verteilt werden. Eine solche Regelung erfolgt durch betriebliche Vollmachten, deren Gestaltung zuvor mit einem Anwalt besprochen werden sollte. Ratsam ist es, wenn der Unternehmer seinen Bevollmächtigten konkrete Handlungsanweisungen gibt, wie er sich die Zukunft des Betriebs vorstellt. Hier kann geklärt werden, ob und wie lange die Firma weitergeführt werden soll oder ob ein Verkauf des Unternehmens angestrebt werden sollte. Die Grundsätze des zukünftigen Handelns sollten durch den Unternehmer verbindlich festgesetzt werden, damit das Haftungsrisiko für den Bevollmächtigten minimiert wird. 

Beachten Sie Sondervorschriften

Doch nicht immer reichen einfache Vollmachten aus. Oft müssen konkret im Hinblick auf die bestehenden Gesellschaftsverträge Regelungen getroffen werden, beispielsweise durch Stimmrechtsvollmachten oder Prokura. Zudem sollten der betriebliche und der private Bereich durch getrennte Vollmachten geregelt sein. Hilfreich kann es auch sein, wenn unterschiedliche Bevollmächtigte für den betrieblichen Bereich und für den privaten Bereich eingesetzt werden, damit sich beispielsweise Angehörige um die Pflege und das Privatvermögen und ein externer Berater um die Firmengeschäfte kümmern können. Zur hinreichenden Notfallvorsorge im Unternehmen gehört neben der Gestaltung einer betrieblichen bzw. privaten Vorsorgevollmacht auch die Abfassung eines Testaments und einer Patientenverfügung untrennbar hinzu.

Regeln Sie rechtzeitig den Fall, dass der Firmenchef ausfällt – dies gibt Ihnen, Ihrer Firma, Ihrer Familie und Ihren Mitarbeitern Sicherheit. Wir helfen Ihnen bei Erstellung Ihres Notfallplans! Rufen Sie uns an.

Denken Sie daran: Es ist nie zu früh!

Rechtsanwalt Michael Welz 

Rechtsanwalt Michael Welz ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV).



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