Sicherung des Architektenhonorars durch Zwangshypothek im Eilverfahren

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Bauherr beauftragt den Architekten mit Architektenleistungen über die Leistungsphasen 1 bis 5 nach HOAI. Es geht um die Sanierungs- und Nutzungsänderung eines ehemaligen Militärkrankenhauses. Die Planung kommt jenseits der Leistungsphase 3 ins Stocken, weil der Bauherr weitere Planfreigaben verzögert. Die vorliegenden Abschlagsrechnungen des Architekten bezahlt er nicht und leistet trotz Aufforderung des Architekten auch keine Sicherheit auf die Honorarforderung. Der Architekt kündigt den Vertrag und stellt seine Schlussrechnung. Der Bauherr bezahlt auch diese nicht, der Architekt leitet ein einstweiliges Verfügungsverfahren über die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung seines Honoraranspruchs auf Eintragung einer Sicherungshypothek auf den Grundstücken des Bauherrn ein. Bautätigkeit hat bis dahin nicht stattgefunden. Diesem Antrag gibt das Landgericht ohne mündliche Verhandlung statt. Es kommt zu sofortigen grundbuchrechtlichen Vormerkungseintragungen zugunsten des Architekten. Der AG legt gegen den Beschluss des Landgerichts Widerspruch ein.

Der Beschluss wird aufgehoben. Nach Durchführung der mündlichen Verhandlung kommt das Landgericht zu dem abschließenden Ergebnis, dass der Verfügungsanspruch des Architekten nicht gegeben sei. Denn es habe am Beginn der Planungsumsetzung gefehlt. Das Gericht ist der Auffassung, dass stets der Beginn der beplanten baulichen Maßnahmen erforderlich sei und die dadurch in der Regel eintretende Wertsteigerung des Grundstücks. Reine Vorbereitungsmaßnahmen reichen dazu nicht aus.

Darauf hinzuweisen ist, dass diese Entscheidung im Widerspruch zu der Rechtsprechung des LG Baden-Baden steht, jedoch im Einklang mit der Judikatur des LG Leipzig. Die obergerichtliche Rechtsprechung dazu ist uneinheitlich. 

(LG Flensburg vom 05.10.2018, 2 O 38/18)


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Thomas Gutwin

Beiträge zum Thema