Sidus-Finanzen – BaFin und FMA warnen

  • 3 Minuten Lesezeit

Mit sidus-finanzen.com ist eine weitere Internetplattform in den Fokus der Aufsichtsbehörden gerückt.

Auf der Webseite wird dargestellt, dass man den Krypto-Markt mit den Expertenanalysen von Sidus-Finanzen erobern und seine Strategie für finanziellen Erfolg optimieren soll.

Auch wird geschildert, dass das Unternehmen eine Fusion aus Kreativität und Fachkompetenz sei, die unaufhörlich bahnbrechende Lösungen und Qualität anstreben würde und man nicht nur in der Branche agieren würde, man an der Spitze sei, um die Standards von einem neu zu definieren.

Auch wird darauf verwiesen, dass sich das erfahrene Team in der Krypto-Branche auszeichnet und jahrelange Erfahrung mit einer soliden Erfolgsbilanz vereint.

Anleger sollen über die Plattform also Kryptowerte handeln können.

Allerdings Warnhinweis der BaFin 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) warnt vor Geschäften mit der Handelsplattform Sidus-Finanzen, da nach ihren Erkenntnissen unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten würden.  

Der Betreiber würde auch laut BaFin auf der Webseite unter den Bezeichnungen „Sidus Finanzen Marketing Group Limited“ bzw. „Sidus Finanzen Castle Marketing Group Limited“ auftreten und Geschäftssitze in Wien, Österreich, Zürich, Schweiz, und London, Vereinigtes Königreich benennen.

Beim Erbringen von Wertpapierdienstleistungen gegenüber Anlegern in Deutschland muss der Anbieter aber über eine Genehmigung der BaFin verfügen. Eine solche Erlaubnis haben die Betreiber von Sidus-Finanzen laut BaFin nicht.

Auch Warnhinweis der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) 

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat vor dem Abschluss mit Geschäften mit der Sidus-Finanzen gewarnt und darauf verwiesen, dass Sidus-Finanzen keine Erlaubnis hat, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Die FMA kann durch einen derartigen Hinweis die Öffentlichkeit informieren, dass eine natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte in Österreich nicht berechtigt ist.

Weitere Aspekte zur Achtsamkeit 

Zwar ist auf der Webseite ein Impressum enthalten. Dies entspricht aber nicht den gesetzlichen deutschen Vorgaben. Insbesondere ergeben sich aus dem Impressum auch nicht die verantwortlichen Personen der Betreibergesellschaft.

Ein Handel in Kryptowährungen ist, auch wenn momentan Kurssteigerungen erfolgt sind, mit hohen Verlustrisiken verbunden.

Sofern ein Handel in Kryptowährungen in Deutschland offeriert wird, stellt dies auch eine Wertpapierdienstleistung dar, die unter das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) fällt.

Optionen für Anleger von Sidus-Finanzen

Beim unerlaubten Erbringen von Wertpapierdienstleistungen ohne Genehmigung der BaFin kann einem Anleger in Deutschland ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG zustehen.

Reagieren Sie auch zeitnah und suchen Sie anwaltliche Hilfe, wenn Sie trotz im Handelskonto dokumentierter Guthaben keine Auszahlungen erhalten oder Auszahlungen von weiteren Bedingungen, wie etwa weiteren Einzahlungen, abhängig gemacht werden.

Dann sind auch andere Ansprüche denkbar.

Bewahren Sie Belege über Einzahlungen auf und halten Sie Gesprächsinhalte und Namen von Gesprächspartnern fest.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät Anleger, die Gelder bei Sidus-Finanzen investiert und Fragen zu ihren rechtlichen Möglichkeiten haben.

Auch unterstützt die Kanzlei Anleger bei der Durchsetzung von Ansprüchen.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 08.05.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Oliver Busch

Beiträge zum Thema