Ski- und Wintersportunfall

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Das Skifahren, Snowboarden, Tourenskigehen, Rodeln und sonstige Sportaktivitäten in den Wintermonaten erfreuen sich großer Beliebtheit. Dabei kann es immer wieder zu gefährlichen Situationen und zu Unfallereignissen mit teilweise schweren Verletzungen von Personen kommen.

Häufig sind dabei Kollisionsunfälle, aber auch Unfälle im Zusammenhang mit Hindernissen auf der Piste selbst und mit Pistengeräten.

Nach einem Unfall stellt sich die Frage ob jemand und gegebenenfalls wer für die Unfallfolgen und Schadenersatzansprüche haftet und welche Ansprüche bestehen.

Verursachung, Verschulden, Verhaltensregeln

Häufig sind an einem Unfall mehrere Personen beteiligt, sodass sich im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen die Frage der Verursachung und des Verschuldens am Zustandekommen des Unfalls erhebt.

Im Zusammenhang mit Skiunfällen bedeutsam sind die sogenannten FIS-Regeln (Federation Internationale de Ski) und die POE-Regeln (Regeln des "Pistenordnungsentwurfes des Österreichischen Kuratoriums für alpine Sicherheit"). Diese Regeln werden von den Gerichten neben allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen in der Regel als Maßstab für die Beurteilung für den vom Skifahrer zu beachtenden Sorgfaltsmaßstab herangezogen.

Bei Unfällen mit Seilbahnen, Sessel- und Schleppliften können vertragliche Haftungen und auch die Bestimmungen des sogenannten Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) zur Anwendung gelangen und eine Anspruchsgrundlage bilden.

Schadenersatzansprüche, Haftung

Je nach Ausgestaltung des Unfalls und der Verletzungsfolgen können verschiedenste Schadenersatzansprüche bestehen.

Häufig geltend gemachte Ansprüche sind neben einem eingetretenen Sachschaden und sonstigen Aufwendungen (Fahrt- und Transportkosten, sonstige Unkosten, etc.) bei Körperverletzungen unter anderem das Schmerzengeld, Heilungskosten, Kosten für vermehrte Bedürfnisse, Verunstaltungsentschädigung, Haushaltshilfe, Pflegekosten und Verdienstentgang.

Im Falle von Dauer- und/oder Spätfolgen ist es zur Vermeidung von nachteiligen Verjährungsfolgen und zur Absicherung zukünftiger Ansprüche zudem wesentlich, dass rechtlich dafür Sorge getragen wird, dass der Unfallgegner auch für zukünftige Ansprüche haftet und aufkommt.

Rechtstipp beim Skiunfall und bei der Geltendmachung und Durchsetzung der Schadenersatzansprüche

Zunächst ist natürlich wesentlich die Leistung von Erster Hilfe und die Absicherung der Unfallstelle. Bei der Geltendmachung der Ansprüche aus einem Skiunfall empfiehlt es sich dann in rechtlicher Hinsicht, wenn möglich, zunächst Beweise zu sichern (etwa durch Erstellung von Lichtbildern bzw. Fotos von der Unfallstelle, Erfragen von Kontaktdaten allfälliger Unfallszeugen, Erstellung eines Gedächtnisprotokolls, Aufbewahrung des Skipasses bzw. der Skikarte, etc.), die Verständigung der örtlich zuständigen Polizeidienststelle, der Versicherung und die Einschaltung eines Rechtsanwaltes. Der Rechtsanwalt verfügt über Erfahrung und über das notwendige Fachwissen um ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen aber auch ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.

In der Praxis wird zunächst versucht die Schadenersatzansprüche des Mandanten auf außergerichtlichem Wege durchzusetzen. Sollte eine außergerichtliche Schadenabwicklung jedoch nicht möglich sein oder sich als nicht zielführend erweisen, werden die Schadenersatzansprüche gerichtlich geltend gemacht.

Im Schadenersatzprozess vor den ordentlichen Gerichten werden dann zur Rekonstruktion des Unfallherganges und der jeweils eingehaltenen Fahrlinien, Fahrgeschwindigkeiten, örtliche Gegebenheiten, Pistenverhältnisse, etc., neben der Parteien- und Zeugenvernehmung häufig Lokal- bzw. Ortsaugenscheine durchgeführt und skitechnische Gutachten durch hierzu befugte skitechnische Sachverständige eingeholt.




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