So holen sich Phishing-Opfer das Geld von der Bank zurück

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Nach wie vor gibt es eine hohe Gefahr durch Betrug im Rahmen von Onlinebanking. Insbesondere Phishing-Mails gefährden das eigene Konto.

Vor allem mit Hilfe gefälschter E-Mails, die angeblich von der Bank gesendet wurden und dazu auffordern, Log-in-Daten oder TAN-Nummern einzugeben, versuchen Betrüger, an die Zahlungsinformationen von Bankkunden zu gelangen. Wenn dies erfolgreich war, finden bald darauf Abbuchungen vom Konto statt.

Wenn man also den Verdacht hat, Opfer eines solchen Phishing-Angriffs geworden zu sein, sollte man sich umgehend an die Bank wenden und den Sachverhalt mitteilen, um Schlimmeres zu verhindern.

Ist einem aber nicht bewusst, dass die eigenen Kontoinformationen in falsche Hände gelangt sind, und nicht genehmigte Abbuchungen auffallen, sollte man auf jeden Fall direkt die Bank kontaktieren.

Bank erstattet – aber nicht immer

Häufig erstattet die Bank die nach der Mitteilung abgebuchten Beträge vom Konto problemlos. 

Die Bank weigert sich jedoch meistens die Beträgen zurückzuzahlen, die vor der Sperrung des Kontos von den Betrügern abgebucht wurden, unter Verweis auf ein pflichtwidriges Verhalten des Bankkunden, da diesem kein Anspruch zustehe. Doch das stimmt oft nicht. Als Betroffener steht man nicht automatisch in solchen Situationen ohne Ansprüche da, denn die Bank ist teilweise gesetzlich verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. 

Gesetzliche Regelung schützt Bankkunden

Das Gesetz schreibt vor, dass die Bank dem Kunden den nicht autorisierten Betrag grundsätzlich zu erstatten hat.

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