So läuft die Rückabwicklung einer Lebensversicherung ab, wenn Sie Ihr Widerrufsrecht ausüben

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Lebensversicherungsverträge, die in der Zeit von 1994 bis 2007 abgeschlossen wurden, haben oft eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Deshalb können solche Verträge auch heute noch widerrufen werden, selbst dann, wenn sie bereits gekündigt worden sind und der Rückkaufswert ausbezahlt wurde.

Widerruf und Rückabwicklung einer Lebensversicherung sind oft lukrativ

Der Widerruf einer Lebensversicherung führt dazu, dass der Vertrag rückwirkend entfällt und die jeweiligen Leistungen rückabgewickelt werden müssen. Die Versicherung darf von den einbezahlten Beiträgen nur wenige Abzüge machen und muss insbesondere die Vertriebs- und Provisionskosten voll an den Versicherungsnehmer erstatten. Außerdem müssen die bezahlten Beiträge angemessen verzinst werden.

Einzelheiten dazu finden Sie in diversen Rechtstipps von uns hier auf anwalt.de sowie systematisch dargestellt auf unserer Kanzleihomepage beim Schwerpunktthema „Lebensversicherung Rückabwicklung“.

Ablauf bei Widerruf und Rückabwicklung

Wie die einzelnen Schritte aussehen und mit welcher zeitlichen Dauer man rechnen muss, wenn man sich für einen Widerruf entscheidet, das erklärt RA Meyer in dem verlinkten Video.

Für alle, die lieber lesen, hier eine schriftliche Zusammenfassung:

Inhaltlicher Ablauf

Erster Schritt auf dem Weg zum Widerruf ist die „Vorprüfung“. Das bedeutet, Sie schicken uns die Versicherungsunterlagen (Die erste Police/Versicherungsschein, das zugehörige Anschreiben und ggf. diesem Schreiben beigefügte weitere Hinweise).

Wir führen eine kostenlose Vorprüfung durch und teilen Ihnen mit, ob Ihr Vertrag widerrufen werden kann, oder ob die Widerrufsbelehrung nicht zu beanstanden ist.

Anschließend erklären Sie auf Basis der von uns mit dem Vorprüfungsergebnis gelieferten Anleitung den Widerruf gegenüber Ihrer Lebensversicherung.

Die Versicherung weist den Widerruf in der Regel zurück – ganz gleich, ob die Widerrufsbelehrung richtig war oder nicht. In seltenen Fällen wird der Widerruf anerkannt und ein Angebot zur Auszahlung der Rückabwicklungsforderung gemacht. Hier ist allerdings höchstes Misstrauen angebracht, denn die von der Versicherung berechnet Rückabwicklungsansprüche entsprechen meist erstaunlich genau dem Rückkaufswert oder der bereits ausbezahlten Rückkaufs-/Ablaufleistung. Das hat nach unserer Erfahrung wenig mit den tatsächlichen Ansprüchen zu tun.

Mit der Antwort der Versicherung auf Ihren Widerspruch beauftragen Sie uns, Ihre Rückabwicklungsansprüche bzw. die tatsächlich bestehende Forderung aus dem Rückabwicklungsverhältnis geltend zu machen.

Als nächstes ist an dieser Stelle die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung einzuholen (sofern vorhanden), die Forderung zu berechnen und dann außergerichtlich ein Forderungsschreiben an die Versicherung zu erstellen.

Auch auf dieses außergerichtliche Anschreiben reagieren die Versicherer in der Regel ablehnend. Vergleichsabschlüsse sind außergerichtlich selten, die Versicherer suchen oft die gerichtliche Klärung und machen außergerichtlich Vergleichsangebote, die unter Berücksichtigung der gegebenen rechtlichen Risiken nicht angemessen sind.

Die dann notwendige Klage geht zum Landgericht. In vielen von uns vertretenen Fällen kommt es im Laufe der ersten Instanz zu einem vernünftigen Vergleichsangebot durch die Versicherung, womit die Angelegenheit abgeschlossen werden kann.

Gelingt diese nicht, ergeht ein gerichtliches Urteil, wogegen die unterliegende Partei in Berufung gehen kann, was auch meist der Fall ist.

Zeitlicher Ablauf

Die Vorprüfung dauert maximal eine Woche ab Eingang der zur Prüfung notwendigen Unterlagen.

Die Antwort der Versicherung auf den Widerruf dauert meist zwei bis vier Wochen. Danach kann die anwaltliche Beauftragung zur Durchsetzung der Rückabwicklungsforderung gegen die Versicherung erfolgen.

Die Berechnung der Ansprüche, die Erstellung des Anspruchsschreibens und die Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung nimmt etwa sechs Wochen in Anspruch. Bis die Antwort der Versicherung kommt und die Entscheidung für eine Klage ergangen ist, vergehen weitere drei bis vier Wochen.

Von der Klageerhebung bis zum Ende der ersten Instanz durch Vergleich oder Urteil dauert es vier bis sechs Monate. Eine Berufungsinstanz dauert noch einmal ähnlich lang.

Wenn Sie konkrete Fragen zur Rückabwicklung einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung haben, können Sie sich direkt an RA Cofala oder RA Meyer wenden.



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