Softwaremängel als Rücktrittsgrund beim Elektroauto

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Softwaremängel begründen nach einer Entscheidung des Landgerichts Darmstadt vom 21.2.2022 (26 O 490/20) unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht des Käufers zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Nach dem Urteil des Landgerichts Darmstadt erhält der Käufer fast den gesamten Kaufpreis, knapp 67.000 €, zurück und muss sich für die gefahrenen 22.000 km lediglich einen Nutzungsersatz in Höhe von rund 1.900,- € abziehen lassen. Diesen berechnet das Landgericht anhand einer zu erwartenden Gesamtlebensdauer von 800.000 km.


Der Käufer hatte mit dem Paket „Volles Potenzial für autonomes Fahren" die Funktion „Ampel-/Stoppschilder-Erkennung mit Anhalte- und Anfahrautomatik" gekauft. Mit der im Fahrzeug befindlichen Hardware konnte er diese Funktion aber nicht nutzen. Als Käufer konnte er jedoch erwarten, dass beim Erwerb bestimmte Funktionen im Rahmen einer Software auch unmittelbar verwendet werden können, so das Landgericht Darmstadt. Da dieses bei Übergabe nicht der Fall war, lag ein Sachmangel vor. Dieser war nach Auffassung des Landgerichts Darmstadt auch nicht unerheblich, sodass der Weg zum Rücktritt gegeben war.


Der Kaufvertrag ist deshalb rückabzuwickeln mit den oben geschilderten für den Käufer positiven Folgen. Wem im Falle des Rücktritts gegebenenfalls die staatliche Förderung zusteht, damit brauchte sich das Landgericht Darmstadt nicht auseinanderzusetzen.
Der Kaufvertrag mit Tesla war im März 2019 geschlossen worden. Das Landgericht Darmstadt brauchte sich deshalb auch nicht mit den für Kaufverträge ab dem 1.1.2022 geltenden Rechtsänderungen zu befassen, die aufgrund der Warenkaufrichtlinie (RL 2019/771 vom 20.5.2019) eingefügt wurden. Diese bringen bedeutende Neuregelungen des BGB mit sich, beispielsweise eine Verlängerung der Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers.


„Die Bedeutung von Softwaremängeln erlangt bei modernen Fahrzeugen ein immer stärkeres Gewicht. Insofern ist dem Urteil des Landgerichts Darmstadt und dessen Begründung zuzustimmen. Das gilt auch für die Orientierung an einer zu erwartenden durchschnittlichen Gesamtlaufleistung von 800.000 km", so Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.


Die Kanzlei Dr. Ingo Gasser steht E-Auto_Käufern - auch bei Reichweitenproblemen - gern zur Verfügung.




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