Sorgerechtlicher Streit der Eltern um eine Schutzimpfung

  • 1 Minuten Lesezeit

Ob Kinder geimpft werden sollten – darüber geraten Eltern nicht selten in Streit. Dieser kann aber sogar soweit gehen, dass sie vor Gericht gehen müssen. Einen solchen Fall verhandelte das Oberlandesgericht Frankfurt (AZ 6 UF 3/21, Beschluss vom 08.03.2021). 

Wie war die Sachlage?
Ein Paar hatte das gemeinsame Sorgerecht für ein 2018 geborenes Kind. Bei der Entscheidung, welche Standardschutzimpfungen das Kind bekommen sollte, wollte die Mutter genau den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) folgen. Der Vater war skeptisch. Er beurteilte die Frage der Impfungen anders und legte Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. Er verlangte, dass das Gericht medizinisch prüfen lassen solle, ob das Kind überhaupt impffähig sei. Nach der Beschwerde des Vaters beantragte die Mutter beim Amtsgericht, dass sie über die Frage der Impfungen allein entscheiden dürfe. Das Gericht gab ihrem Antrag statt. Grundlage war § 1628 S. 1 BGB, nach dem auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung in einer einzelnen Angelegenheit, die für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, auf ein einzelnes Elternteil übertragen werden kann.

Warum urteilten die Richter so? Sie stellten explizit das Kindeswohl in den Vordergrund. Selbstverständlich müsse ärztlich abgeklärt sein, ob in einem konkreten Fall eine Kontraindikation für eine Impfung bestehe. Dies sei aber nicht die Aufgabe des Gerichtes, sondern die Aufgabe des behandelnden Kinderarztes. Wenn aus ärztlicher Sicht keine Kontraindikation bestünde, dann dienten die Empfehlungen der STIKO dem Kindeswohl und seien deshalb zu befolgen. Die Entscheidung für oder wider eine Schutzimpfung sei von erheblicher Bedeutung, weshalb das Gericht die Entscheidungsbefugnis an den Elternteil – hier also die Mutter – übertrug, die der Gesundheitsvorsorge des Kindes besser nachkam, in der Frage der Schutzimpfungen für ihr Kind also den Empfehlungen der STIKO folgte.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Marlene Giray-Scheel

Beiträge zum Thema