Spanische Arbeitsrechtsreform 2022

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Die neueste Arbeitsrechtsreform zielt darauf ab, soziale Benachteiligungen aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses sowie die befristete Beschäftigung insgesamt zu verringern.

Wir möchten an dieser Stelle die wichtigsten Punkte der neuen spanischen Arbeitsmarktreform darstellen:

Das “Real Decreto Ley 32/2021”, vom 28. Dezember 2021 regelt dringende Maßnahmen zur Reform des Arbeitsmarktes, zur Gewährleistung der Beschäftigungsstabilität und zur Umgestaltung des Arbeitsmarktes.

1) Arbeitsverträge

- Vorrang für unbefristete Arbeitsverträge

- Restlaufzeit befristeter Arbeitsverträge

- Ausbildungsverträge: duale Ausbildung und Berufsausbildung

- Unbefristete-diskontinuierliche Verträge: ein Fehlanreiz für befristete Verträge

-Unbefristete Verträge in der Baubranche

2) Tarifverträge

  • Der Tarifvertrag hat Vorrang vor einer betriebsinternen Vereinbarung.
  • Betriebsinterne Vereinbarungen können festgelegen:
    • Verteilung der Arbeitszeit
    • Jährliche Urlaubsplanung
    • Maßnahmen zur Familienvereinbarkeit
    • Berufliche Einstufung
  • “Ultra-Aktivität” von Tarifverträgen: Die grundsätzlich in ihrer Laufzeit befristeten Tarifverträge werden so lange verlängert, bis sie durch neue ersetzt werden.
  • Bei Arbeitsverträgen wird der Branchentarifvertrag entsprechend der Tätigkeit der Arbeitnehmer angewandt.

3) Neue ERTEs (Kurzarbeit)

- RED-Mechanismus. Die Unternehmen werden die Möglichkeit haben, Arbeitszeitverkürzungen und die Aussetzung von Verträgen zu beantragen. Ermöglichung der Vermeidung von Massenentlassungen

4) Sanktionen bei Fehlverhalten

  •  Erhöhung des Betrags für schwerwiegende Verfehlungen des Arbeitgebers
  •  Stärkung der behördlichen Position der Inspektion für Arbeit und soziale Sicherheit.

Unsere Rechtsanwälte und die angeschlossene Lohnbuchhaltung können Sie umfassend zu allen Fragen des spanischen Arbeitsrechts - in deutscher Sprache - beraten.


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